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Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2023

Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2023 (InEK).



Die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG sehen für die erfolgreiche Weiterentwicklung des G-DRG-Klassifikationssystems und zur Förderung dessen Akzeptanz die Notwendigkeit, externen Sachverstand einzubinden. Daher haben die Selbstverwaltungspartner das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH
(InEK) beauftragt, den strukturierten Dialog zur Einbindung des medizinischen,
wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes durch ein regelhaftes Verfahren
zu führen.

Grundsätzliche Hinweise zum neuen G-DRG-Vorschlagsverfahren finden Sie im
Bereich Hinweise zum G-DRG-Vorschlagsverfahren.

Quelle: InEK, 30.11.2021

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