Pflegebudget: FAQ-Liste für die Datenlieferungen der Krankenkassen
Pflegebudget: FAQ-Liste für die Datenlieferungen der Krankenkassen (InEK).
Zur Umsetzung der Vorgaben des § 6a Abs. 3 Sätze 4 und 7 KHEntgG im Rahmen der Vereinbarung eines Pflegebudgets wurden Informationen zum Ablauf und zu Art und Umfang der Datenlieferungen auf der Internetseite des InEK ( www.g-drg.de/Pflegebudget_2020) veröffentlicht.
Häufig auftretende Fragen hat das InEK im Folgenden zusammengestellt:
Quelle: InEK, 18.01.2022
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