Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung
Veröffentlichung der Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung (InEK, RAR, 827 kB).
Neben der detaillierten Darstellung für registrierte Nutzer des leistungsbezogenen Vergleichs werden die wesentlichen Leistungen und Kennzahlen für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung erfolgt quartalsweise zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres. Daten des Vereinbarungszeitraums 2019,
Stand 31.12.2021:
Bundesländer, für die weniger als vier Krankenhäuser bis zum 31.12.2021 Daten
geliefert haben, sind in der folgenden Aufstellung nicht enthalten (keine).
Immer dann, wenn keine Vereinbarungsdaten z.B. für ein unbewertetes
PEPP-Entgelt für das jeweilige Bundesland vorliegen, werden diese Entgelte in
den Tabellen überhaupt nicht ausgewiesen. Wird in einer Tabelle ein Entgelt mit
dem Wert „0“ ausgewiesen, ist die Anzahl der datenliefernden Krankenhäuser
kleiner als vier.
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Quelle: InEK, 04.01.2022