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Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser unzureichend: Sachsen muss sich stärker beteiligen

Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser unzureichend: Sachsen muss sich stärker beteiligen (Barmer).



Die BARMER appelliert an die Staatsregierung, eine ausreichende wirtschaftliche Sicherung für qualifizierte Krankenhäuser zu garantieren. Für eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung ist das eine sehr wichtige Grundvoraussetzung. Die zu geringen
Investitionen des Freistaates haben zur Folge, dass Krankenhäuser ihre Finanzlücke in erheblichem Umfang aus den Betriebsmitteln finanzieren müssen.
Um diese Fehlentwicklung zu beenden, muss aus Sicht der BARMER gesetzlich
festgeschrieben werden, dass die Länder ihrer Pflicht zur
Investitionsfinanzierung in auskömmlicher Höhe nachkommen. „Der Gesetzgeber
muss endlich eine verbindliche Investitionsquote von mindestens acht Prozent
festlegen, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen“, fordert
Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen.

Sachsens Kliniken müssen gestärkt werden
Rechtlich tragen die Bundesländer die Verantwortung für die
Krankenhausversorgung. Stehen Investitionsmittel nicht auskömmlich zur
Verfügung, drohten Sachsens Kliniken baulich, technisch und bei der
Digitalisierung den Anschluss zu verlieren. „Seit Jahren kommt der Freistaat
dieser Aufgabe nur noch sehr unzureichend nach. Das hat Folgen. In großem
Umfang sind die Krankenhäuser gezwungen, Einnahmen für die Patientenversorgung
auch für Investitionen einzusetzen“, erklärt Dr. Magerl. Er unterstütze damit
ausdrücklich die ebenso deutliche Positionierung der Krankenhausgesellschaft.
Die BARMER fordere daher für den nächsten Doppelhaushalt, dass der Freistaat
seiner Pflicht zur Investitionsfinanzierung in auskömmlicher Höhe nachkomme.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei für eine ausreichende Finanzierung eine
Mindestquote für Investitionen von etwa acht Prozent nötig. Im Jahr 2019 hätte
die Investitionsquote in Sachsen jedoch nur 2,7 Prozent betragen, bei Kosten
von rund 4,95 Milliarden Euro. Es läge in der Verantwortung des Freistaates,
eine qualitätsorientierte, wirtschaftliche und zukunftsfähige Gestaltung der
Versorgung vorzunehmen.

Krankenhausplanung - Versorgungsstrukturen neu denken
Durch demografische Entwicklungen, technischen und medizinischen Fortschritt,
steigenden Wettbewerb und politischen Entscheidungen hätten sich die
Rahmenbedingungen in der stationären Versorgung auch in Sachsen enorm
verändert. Die Versorgungs- und Vergütungsstrukturen im Krankenhausbereich
müssten sich zwingend an den veränderten Rahmenbedingungen orientieren und
angepasst werden.
Weitere Informationen zum Thema: ePaper des bifg. Reformvorschläge für eine
Weiterentwicklung der stationären Versorgungs­strukturen und der
Krankenhausfinanzierung

Quelle: Barmer, 02.02.2022

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