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Keine Almosen, sondern langfristig wirtschaftliche Sicherheit nötig

Ausgleichszahlungen: Referentenentwurf bietet keine Planungssicherheit bei der Finanzierung (VKD).



Die jetzt vom Bundesgesundheitsministerium den Krankenhäusern präsentierte Rechtsverordnung für weitere Ausgleichszahlungen stellt weniger als ein Almosen dar. Unter einem Rettungsschirm stellen wir uns kein so löchriges Gebilde vor erklärt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
„Wir haben derzeit mit der schwierigsten Situation seit Beginn der Pandemie zu kämpfen. Wir hatten noch nie so viele mit COVID infizierte Patienten. Gleichzeitig fehlen etwa 20
Prozent der Mitarbeiter in der Pflege, weil sie selbst erkrankt oder in
Quarantäne sind. Dadurch musste vielfach das Versorgungsangebot schon reduziert
werden. Die Folge sind sehr hohe Erlösverluste, die nicht einfach kompensiert
werden können.“

Eine Überlastung des Gesundheitswesens, wie sie Bundesgesundheitsminister
Lauterbach für den Herbst drohend voraussagt, sieht der VKD vielfach vor Ort
schon eingetreten. In manchen Regionen fragen sich unsere Mitglieder, ob wir in
Kürze die Versorgungssicherheit überhaupt noch gewährleisten können.

Angesichts der aktuell hohen Belastung der Kliniken wurden die
Ausgleichszahlungen, die zum 20. März auslaufen sollten, gerade einmal um einen
Monat und das auch erst auf den letzten Drücker verlängert. Die
Versorgungszuschläge gibt es nur bis Ende Juni. Wie sollen die Krankenhäuser
das wirtschaftlich überstehen? Selbst wenn die Pandemie in diesem Jahr enden
sollte – was der Bundesgesundheitsminister ja selbst ausschließt – würde das
die Krankenhausstrukturen weiter empfindlich ausdünnen. Wir werden definitiv
nicht in diesem und auch nicht im kommenden Jahr einfach so zum Regelbetrieb
zurückkehren können. So steht es übrigens auch im Referentenentwurf. Das ist
richtig, passt aber in keiner Weise zu den dann folgenden traurigen
Festlegungen des Ministeriums.

Dr. Düllings: „Bei dieser Rechtsverordnung darf es nicht bleiben. Es muss eine
weitere, dann aber wirklich der Realität Rechnung tragende Anschlussregelung
geben, die nicht von Monat zu Monat als eine Art Gnade verlängert wird. Die
Politik verspricht einen Rettungsschirm. Die Kliniken erbringen die geforderten
Leistungen. Aber bei der Finanzierung lässt man sie im Regen stehen. Wir können
uns nicht vorstellen, dass sehenden Auges eine ja noch immer mit viel Einsatz
und Aufopferung der Mitarbeiter in den Krankenhäusern aufrecht erhaltene
flächendeckende Krankenhausversorgung für die Menschen aufs Spiel gesetzt wird.
Wir brauchen wirtschaftliche Sicherheit und Planbarkeit über dieses Jahr
hinaus. Sie muss zudem auch die erheblichen Kostensteigerungen berücksichtigen,
die von den Krankenhäusern ebenfalls zu stemmen sind.“

Der VKD stimmt hier mit der Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
überein, dass der Bundesgesundheitsminister dafür eine Arbeitsgruppe unter
Einbeziehung von Praktikern einberuft, die grundsätzlich
Rettungsschirminstrumente festlegt, um langfristig die wirtschaftliche
Stabilität der Krankenhäuser zu sichern.

Quelle: VKD, 25.03.2022

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