Entscheidung des Schlichtungsausschusses: Adhäsiolyse /> Az. B 1 KR 5/21 R: Medizinisches Erfordernis kann i.R. des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens die Vergütung einer (lediglich) teilstationären statt vollstationären Krankenhausbehandlung begründen />
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