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Bei 7,2 Prozent aller im April 2021 in NRW Gestorbenen war COVID-19 die Todesursache

Im April 2021 starben in NRW 10,6 Prozent mehr Menschen an COVID-19 als einen Monat zuvor (IT.NRW).



Weitere 268 Personen starben laut Todesbescheinigung mit COVID-19 als Begleiterkrankung. Düsseldorf (IT.NRW). Im April 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 1 158 Menschen an COVID-19. Bislang liegen allerdings erst für 91,1 Prozent aller für April 2021 gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der
Todesursachenstatistik für NRW vor. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,2 Prozent
aller im April Gestorbenen. Damit lag die Zahl der COVID-19-Toten im April 2021
um 10,6 Prozent über der für den Vormonat (März 2021: 1 047) ermittelten Zahl.
Weitere 268 Personen starben laut Todesbescheinigungen mit COVID-19 als
Begleiterkrankung; ursächlich für den Tod waren hier aber andere
Todesursachen.


Tabellarische Daten der Grafik
Im Jahr 2020 sind nach endgültigen Ergebnissen 7 295 Menschen ursächlich an
COVID-19 gestorben. Im Zeitraum von Januar bis April 2021 war nach vorläufigen
Ergebnissen bei 7 306 Sterbefällen COVID-19 die Todesursache.

COVID-19 als Begleiterkankung wurde 2020 bei 1 741 Sterbefällen festgestellt.
Für den Zeitraum von Januar bis April 2021 war bei 1 781 Todesfällen COVID-19
als Begleiterkrankung angegeben.

Häufigste Todesursachen in Nordrhein-Westfalen waren auch im April 2021 mit
29,0 Prozent aller Gestorbenen (4 670 Personen) die Krankheiten des
Kreislaufsystems. Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen (3
812; 23,7 Prozent) gefolgt von Krankheiten des Atmungssystems (2 074; 12,9
Prozent; inkl. COVID-19).


Tabellarische Daten der Grafik
Die Statistiker weisen darauf hin, dass die vorläufigen Ergebnisse für den
April 2021 den Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag abbilden, der
fortlaufend vervollständigt wird. Diese orientieren sich am Berichtsmonat,
dessen Ergebnisse geringfügig von den Todesfallzahlen abweichen können, die dem
tatsächlichen Sterbemonat zugeordnet wurden. Für den Zeitraum von Januar bis
April 2021 liegen für 96,4 Prozent der gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen
Ergebnisse der Todesursachenstatistik vor. Die Zuordnung der Todesursachen in
der vorliegenden Statistik basiert auf den Angaben der den Tod bescheinigenden
Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. In der Gruppe der
COVID-19-Sterbefälle sind auch Fälle enthalten, bei denen laut der Angaben auf
der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen
Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort
vermerkt wurde. (IT.NRW)

Quelle: IT.NRW, 04.04.2022

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