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BFS Sonderkreditprogramm zur Digitalisierung im Gesundheitssektor

Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS) legt Sonderkreditprogramm im Gesamtvolumen von bis zu 350 Mio. Euro für Krankenhäuser zur Unterstützung bei Investitionen in die Digitalisierung auf (Bank f. Sozialwirtschaft).



Die Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS) hat ein Sonderkreditprogramm für Krankenhäuser mit einem Gesamtvolumen von bis zu 350 Mio. Euro aufgelegt, um sie bei Investitionen in die Digitalisierung zu unterstützen. Das BFS Sonderkreditprogramm Krankenhauszukunftsgesetz richtet sich an Krankenhäuser, die Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beim Bundesamt für
Soziale Sicherung beantragt haben. Es umfasst Betriebsmittelkredite zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel und die Finanzierung des Eigenanteils der geförderten Investitionen.

„Krankenhäuser müssen über die nötigen finanziellen Mittel verfügen können, um
in fortschrittliche Notfallkapazitäten, IT-Sicherheit, weitere
Digitalisierungsvorhaben und regionale Versorgungsstrukturen investieren zu
können. Deswegen unterstützen wir sie mit unserem Sonderkreditprogramm
Krankenhauszukunftsgesetz“, erklärt Prof. Dr. Harald Schmitz,
Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft.

Für Betriebsmittelkredite zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel beträgt die
Laufzeit bis zu 32 Monate. Zur Finanzierung des Eigenanteils der Investitionen
bietet die BFS mittel- bis langfristige Investitionsmitteldarlehen (5-7 Jahre)
zu attraktiven Konditionen an. In Ergänzung hierzu können Krankenhäuser den
„Investitions­kredit Digitale Infra­struktur“ der KfW zur Finanzierung des
Eigenanteils über die BFS beantragen.

Krankenhauszukunftsgesetz verpflichtet Krankenhäuser zu Investitionen im
Bereich Digitalisierung – Rechnungsabschläge drohen

Das Krankenhauszukunftsgesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen
vorantreiben. Es wurde im September 2020 verabschiedet und bietet mithilfe des
Krankenhauszukunftsfonds eine bundesweite finanzielle Unterstützung für
Krankenhäuser. Das Gesetz verpflichtet Krankenhäuser, bis Ende 2024 in ihre
digitale Infrastruktur, in die Modernisierung ihrer Notfallkapazitäten oder in
ihre IT- und Cybersicherheit zu investieren. Wenn sie ab 2025 bestimmte
digitale Dienste wie digitale Patientenportale oder digitales
Medikationsmanagement nicht anbieten, droht ihnen ein Rechnungsabschlag in Höhe
von bis zu 2 Prozent. Der Abschlag findet bei allen Plankrankenhäusern
Anwendung – unabhängig davon, ob die Krankenhäuser eine Förderung erhalten
haben oder nicht. Die konkrete Höhe des Abschlags wird durch die
Vertragsparteien der Budgetvereinbarungen auf Ortsebene geregelt.

Weitere Informationen:
www.sozialbank.de/produkte/finanz-und-liquiditaetsmanagement/bfs-sonderkreditprogramm-khzg

Quelle: Bank f. Sozialwirtschaft, 13.05.2022

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