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Modell der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) hat für Ersatzkassen Präferenz

vdek fordert Modernisierung der ambulant-stationären Versorgungsstrukturen. Ersatzkassen schlagen Modell der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) vor (VdEK).



„Um die flächendeckende Versorgung bei zunehmendem Fachkräftemangel aufrechtzuerhalten, brauchen wir neue moderne Versorgungsstrukturen und ein neues Miteinander der medizinischen Professionen im Gesundheitswesen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek),
anlässlich des 126. Deutschen Ärztetages. Elsner begrüßte die Äußerungen der Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, die sich
im Vorfeld des Ärztetages vehement für ein Ende der „Abgrenzeritis“ zwischen
dem ambulanten und stationären Bereich ausgesprochen hatte. „Insbesondere in
strukturschwachen Regionen brauchen wir intelligente Lösungen“, so Elsner.
„Unser gemeinsames Interesse ist es, über moderne Strukturen und eine
Standardisierung bei den Digitalprozessen die medizinische Versorgung der
Versicherten auf hohem Niveau weiter sicherzustellen und gleichzeitig den
veränderten Lebensentwürfen der jungen Generation von Ärztinnen und Ärzten und
anderer Professionen im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen.“

Das Modell der Regionalen Gesundheitszentren
Für Regionen mit Versorgungsengpässen haben die Ersatzkassen das Modell der
Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) entwickelt. Als besondere Versorgungsform
im Kollektivvertrag soll das RGZ ein vernetztes Behandlungsangebot
bereitstellen, so Elsner. In einem RGZ arbeiten mindestens vier Hausärztinnen
und Hausärzte mit grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzten, etwa aus den
Bereichen Innere Medizin, Orthopädie und Augenheilkunde, oder
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter einem Dach zusammen. Überall
dort, wo Aufgaben medizinisch vertretbar abgegeben werden können, soll dies
geschehen, damit sich die Ärztinnen und Ärzte auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren können. Unterstützt werden sollte dies durch die Ausweitung von
Videosprechstunden. Zudem können im RGZ Fachkräfte aus den Bereichen
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie usw., aber auch Apotheken oder
Sanitätshäuser angesiedelt sein. Außerdem können in den RGZ einfachere
Operationen wie Leisten- oder HNO-OP ambulant stattfinden, im Bedarfsfall auch
mit Übernachtungsmöglichkeit. Krankenhäuser, die heute nicht in Gänze
bedarfsnotwendig sind, könnten in RGZ umgewidmet werden. Die Mindeststandards
für das neue Versorgungsmodell sollten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
festgelegt werden.

„RGZ können für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten
gleichermaßen attraktiv sein, nämlich als moderner Beschäftigungs- und
Versorgungsort. Nun gilt es, zügig die gesetzlichen Anpassungen für die
Etablierung der RGZ zu schaffen“, so Elsner.

Quelle:VdEK, 24.05.2022

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