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Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2022 mydrg.de





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Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2022

Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2022 - Pflegepersonalkosten wuchsen seit der Kostenausgliederung im 1. Quartal 2022 um 11 Prozent, nachdem die Krankenkassen bereits im Jahr 2021 14 Prozent höhere Ausgaben für Pflegepersonalkosten als noch 2020 verbuchten (Bundesgesundheitsministerium).



Die 97 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis erzielt. Hierzu hat wesentlich der in diesem Jahr einmalig ergänzende Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro beigetragen. Die Finanzreserven der
Krankenkassen betrugen zum Quartalsende 9,9 Mrd. Euro bzw. 0,4 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2
Monatsausgaben.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach: „Das ausgeglichene
Finanzergebnis im 1. Quartal zeigt, dass der im letzten Herbst beschlossene
ergänzende Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro die Beitragssätze und die
GKV-Finanzen wirksam und zielgenau gestützt hat. Auch über 2022 hinaus werden
wir für eine stabile Finanzierung der GKV sorgen."

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 71,7 Mrd. Euro standen
Ausgaben in nahezu gleicher Höhe gegenüber. Das Defizit betrug etwa 16 Mio. €.
Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem
Anstieg der Versichertenzahlen von 0,05 Prozent einen Zuwachs von 6,3 Prozent.
Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum
Quartalsende lag mit 1,36 Prozent leicht oberhalb des Ende Oktober 2021 für das
Jahr 2022 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3
Prozent.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Die Ortskrankenkassen erzielten einen Überschuss von 81 Mio. Euro, die
Innungskrankenkassen von 64 Mio. Euro und die Knappschaft von 17 Mio. Euro. Die
Ersatzkassen (-199 Mio. Euro) und Betriebskrankenkassen (-8 Mio. Euro)
erzielten hingegen Defizite. Die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende
Landwirtschaftliche Krankenkasse verbuchte einen Überschuss von 29 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 17. Januar 2022 über eine
Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 7,9 Mrd. Euro verfügte und
die aufgrund gesetzlich geregelter Sonderzahlungen im Jahresverlauf um 2,1 Mrd.
Euro sinken wird, verzeichnete im 1. Quartal 2022 ein Defizit von 2,2 Mrd.
Euro. Dieses ist saisonüblich und lässt keinen Rückschluss auf

die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf zu. So fließen nämlich die Ausgaben
des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die
Krankenkassen, während die Einnahmen hingegen unterjährig erheblich schwanken
und insbesondere im letzten Quartal aufgrund der Verbeitragung von
Jahressonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld höher ausfallen.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum um 4,0 Prozent. Vor dem Hintergrund der aktuell erheblichen
wirtschaftlichen Risiken bleibt die Gesamtjahresentwicklung abzuwarten.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund weiterhin einen Großteil der
Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds vorfinanziert werden. Hierunter fallen unter anderem
Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und für
Impfungen gegen COVID-19. Insgesamt wurden rund 9,6 Mrd. Euro aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt und vom Bund
refinanziert.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Die Krankenkassen verzeichneten im 1. Quartal 2022 einen Zuwachs für
Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 6,3 Prozent. Die Leistungsausgaben
stiegen dabei um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 18,5 Prozent. Zu
berücksichtigen ist, dass die Rate bei den Leistungsausgaben auf einer
Corona-bedingt niedrigen Basis des Vorjahresquartals aufsetzt und daher mit
Blick auf die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf mit Vorsicht zu
interpretieren ist. Der sehr deutliche Anstieg der Verwaltungskosten ist
maßgeblich auf die Bildung von hohen Altersrückstellungen einer einzelnen
Krankenkasse im ersten Quartal zurückzuführen und dürfte sich im weiteren
Jahresverlauf deutlich abflachen.

Überproportional stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Heilmittel
(21,6 Prozent) sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (16,7
Prozent). Bei den Heilmitteln wirken neben Vergütungsanpassungen zum Beginn
dieses Jahres auch weiterhin die hohen unterjährigen Preisabschlüsse des
Vorjahres. Zudem dürfte auch eine Normalisierung der Leistungsmengen für die
Dynamik verantwortlich sein. Im Bereich der Rehabilitation und Vorsorge ist die
Entwicklung im starken Corona- bedingten Einbruch des Vorjahresquartals
begründet.

Die Arzneimittel wachsen mit 6,5 Prozent weiterhin überproportional stark und
weisen im Vergleich mit den zwei anderen großen Ausgabenbereichen der GKV
(Krankenhaus und Ärzte) die höchste Dynamik auf.

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind im 1. Quartal um 2,7
Prozent gestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche
Korrekturmaßnahmen derzeit ausgabendämpfend wirken, um ungewollte
Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice-
und Versorgungsgesetz zu korrigieren.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind um 4,3 Prozent gestiegen. Vor dem
Hintergrund der Pandemie-bedingt sehr niedrigen Basis des Vorjahresquartals
fällt dieser Anstieg moderat aus. Zusätzlich unterstützte der Bund die
Krankenhäuser weiterhin mit Steuermitteln für freigehaltene Betten im ersten
Quartal 2022 in Höhe von 3 Mrd. Euro und mit Versorgungsaufschlägen für die
stationäre Behandlung von Corona- Patienten in Höhe von 870 Mio. Euro. Weiter
an Bedeutung gewinnen die Ausgaben für Pflegepersonalkosten, die 2020 aus den
DRG-Pauschalen ausgegliedert wurden. Diese Ausgaben wuchsen im 1. Quartal um 11
Prozent, nachdem die Krankenkassen bereits im Jahr 2021 14 Prozent höhere
Ausgaben für Pflegepersonalkosten als noch 2020 verbuchten.

Die Krankengeldausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,7
Prozent. Besonders dynamisch entwickelten sich dabei die Aufwendungen für
Kinderkrankengeld (+12,9 Prozent). Dies zeigt, dass die Erweiterung des
Anspruchs auf Kinderkrankengeld für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu
Hause betreuen müssen, angenommen wird und einen Beitrag zur Unterstützung von
Familien während der Pandemie leistet.

Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu
berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere
bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten
häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Endgültige Jahresrechnungsergebnisse für 2021

Nach den endgültigen Jahresrechnungsergebnissen für 2021 erzielten die
gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr ein Defizit von 6,7 Mrd. Euro.
Somit ist das Defizit der Krankenkassen rund 1 Mrd. Euro höher als in den
vorläufigen Rechnungsergebnissen für 2021 ausgewiesen. Ursächlich sind
insbesondere höhere Leistungsausgaben, vor allem für Pflegepersonalkosten im
Krankenhaus.

Generell ist bei der Interpretation des Defizits der GKV in 2021 zu
berücksichtigen, dass die Krankenkassen im vergangenen Jahr gesetzlich
verpflichtet wurden, einen Teil ihrer bis dato sehr hohen Finanzreserven an den
Gesundheitsfonds abzuführen. Dieser Beitrag der Kassen in Höhe von 8 Mrd. Euro
war wesentlich, um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil zu halten
und höhere Belastungen der Beitragszahlenden zu verhindern.

Weitere Entwicklung

Die Finanzergebnisse für das 1. Halbjahr 2022 werden Mitte August vorliegen.

Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV
durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. Euro
weitestgehend stabilisiert werden. Die Bundesregierung wird Maßnahmen
ergreifen, um auch nach 2022 eine stabile und verlässliche Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 24.06.2022

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