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G-BA berät über Mindestmenge für Darmkrebs-Operationen

Ist eine Mindestmenge für Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Gemeinsamer Bundesausschuss nimmt Beratungen auf (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen über eine Mindestmenge für Darmkrebs-Operationen aufgenommen. Er wird in den kommenden Monaten untersuchen, ob es bei diesen Eingriffen einen Zusammenhang zwischen der Behandlungsroutine und der Qualität der
Behandlungsergebnisse gibt. Nur in diesem Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge überhaupt möglich. Besteht jedoch ein solcher Zusammenhang, wird der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von
Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin oder Arzt festlegen. Mit
einem Abschluss der Beratungen ist Ende 2023 zu rechnen.

Hintergrund der Arbeit des G-BA ist das Ziel des Gesetzgebers, dass
beispielsweise besonders schwierige Operationen nur in solchen Kliniken
angeboten werden, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben.
Mindestmengen sollen dazu beitragen, die Behandlungsergebnisse zu verbessern
und das Risiko von Komplikationen für Patientinnen und Patienten zu
minimieren.

Kolorektale Chirurgie bei Darmkrebs
Darmkrebs gehört in Deutschland zu den häufig auftretenden Tumorerkrankungen.
Meist ist der Dickdarm (Kolon) oder der Mastdarm (Rektum) betroffen. Das
Krebsregister verzeichnete im Jahr 2018 in Deutschland 26.710 bösartige
Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 Neuerkrankungen bei Männern. Wird
Darmkrebs diagnostiziert, wird meist versucht, ihn durch eine Operation
möglichst vollständig zu entfernen. Gelingt dies, sind die Heilungschancen
günstig. Dennoch kann es bei der Operation zu Komplikationen kommen. So ist es
beispielsweise für die Lebensqualität der Betroffenen wichtig, bei der
Operation angrenzende Nerven zu schonen, da deren Verletzung die Blasen- und
Sexualfunktionen beeinträchtigen könnte.

Wie geht der G-BA nun weiter vor?
Entscheidungsbasis für den G-BA sind aussagekräftige Studien. Im ersten Schritt
hat er deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, mit Hilfe von Studien den aktuellen
Wissensstand zum Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und dem
Behandlungsergebnis systematisch auszuwerten. Den Ergebnisbericht des IQWiG
erwartet der G-BA bis Ende Februar 2023.
Ebenfalls im Blick behält der G-BA die Wegstrecke zum Behandlungsort für
Patientinnen und Patienten: Gibt es laut IQWiG-Bericht einen Zusammenhang
zwischen der Anzahl der Operationen und der Behandlungsqualität, wird der G-BA
u. a. modellhaft analysieren, wie sich unterschiedliche Mindestmengenhöhen auf
die Anzahl der Krankenhausstandorte und die Wegstrecken für Patientinnen und
Patienten auswirken. Auftragnehmer für die Untersuchung wird in diesem Fall das
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
Auf Basis der Vorarbeiten und durch das Einbeziehen von weiteren Expertinnen
und Experten wird der G-BA einen Beschlussentwurf erstellen. Den Abschluss des
Verfahrens bildet dann der Beschluss über die Einführung und Höhe der
Mindestmenge.
Für Krankenhäuser gilt bei Einführung einer neuen oder veränderten Mindestmenge
und nach Ablauf einer Übergangsregelung: Sie dürfen die Leistungen nur dann
erbringen, wenn die geforderte Mindestmenge im nächsten Kalenderjahr
voraussichtlich erreicht wird.
Hintergrund: Mindestmengen für planbare stationäre Leistungen
Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, planbare stationäre Leistungen zu benennen,
bei denen ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Behandlungen und der
Qualität der Versorgung besteht. In den Mindestmengenregelungen des G-BA ist
näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen
Mindestmengen festgelegt sind, erbringen darf.

Den Antrag, Beratungen über eine Mindestmenge für die kolorektale Chirurgie bei
Darmkrebs aufzunehmen, hatte der GKV-Spitzenverband gestellt.

Nähere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Mindestmengen für
Krankenhäuser

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 16.06.2022

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