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Uniklinika wollen "Spitzenversorgung für alle"

Uniklinika werben für ihr Versorgungsstufen-Konzept (VUD).



Eine klare Rollenverteilung in der Krankenversorgung und eine breite Vernetzung aller Akteure sind entscheidende Voraussetzungen, den Herausforderungen, vor denen die Krankenhäuser derzeit stehen, zu begegnen. Im Zuge der Krankenhausreform muss die Krankenhauslandschaft
als gestuftes System mit den Universitätsklinika als höchster Versorgungsstufe weiterentwickelt werden. Mit den von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag geplanten Versorgungsstufen
und einer daraus resultierenden Finanzierung werden die Universitätsklinika
gestärkt. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, aber auch alle
Akteure im Gesundheitswesen, weil die Universitätsmedizin ihr Knowhow über eine
Vernetzung mit anderen Partnern in das Gesundheitssystem einbringt. Denn die
Universitätsklinika versorgen nicht nur „ihre“ Patientinnen und Patienten, sie
leisten auch einen wichtigen Beitrag für das gesamte Versorgungssystem, wenn
sie beispielweise Innovationen in die Versorgung einführen, neue
Versorgungskonzepte entwickeln und ihre Expertise anderen zur Verfügung
stellen. So entsteht „Spitzenversorgung für alle“. Dieses Leitbild prägt die
Vorschläge, welche die Universitätsklinika jetzt in die politische Diskussion
einbringen. Ein erster Schritt ist ein Konzept für die Einteilung der einzelnen
Versorgungsstufen.

„Die Universitätsklinika sind die höchste Versorgungsstufe. Das ist seit jeher
die Versorgungsrealität, denn nur sie beschäftigen Spezialisten aller
Fachrichtungen und haben sämtliche Versorgungsangebote unter einem Dach. Das
muss jetzt im Zuge der Krankenhausreform und der Weiterentwicklung der
Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden“, sagt Prof. Jens Scholz, 1.
Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD).

Laut Koalitionsvertrag soll im Rahmen der Krankenhausreform das bisherige
Finanzierungssystem weiterentwickelt werden und die Versorgungsstufen als
Grundlage hierfür dienen. Denn je nach Versorgungsstufe ergeben sich
unterschiedliche Kostenstrukturen, die auch durch die Vorhaltung und den Umfang
unterschiedlicher Versorgungsangebote, wie z. B. in der Notfallversorgung, in
der Intensivmedizin oder für seltene Erkrankungen, geprägt sind. Das bisherige
DRG-System bildet dies nicht ausreichend ab. Offen ist allerdings noch, nach
welchen Kriterien sich die Versorgungsstufen voneinander abgrenzen lassen und
wie sich angesichts der Zuständigkeit von Bund und Ländern ein solches
Krankenhaussystem umsetzen lässt. Derzeit gibt es nur in einigen Bundesländern
Versorgungsstufen, die nicht einheitlich geregelt sind und bislang keinen
Einfluss auf die Finanzierung haben.

Die Universitätsklinika haben nun ein Konzept entwickelt, das Kriterien aus dem
Bereich der stationären Versorgung für die Festlegung aller fünf
Versorgungsstufen vorschlägt. Damit wollen sie einen Impuls für die politische
Diskussion über die Ausgestaltung der Versorgungsstufen setzen.

„Die Verknüpfung von Krankenhausfinanzierung und Versorgungsstufen, wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen, ist richtig. Die Vorhaltung eines umfassenden
Versorgungsangebots und die daraus resultierenden Kosten werden bislang nicht
angemessen berücksichtigt. Versorgungsstufen mit klar abgrenzbaren Kriterien
bieten eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des DRG-Systems“,
erklärt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Eine auf den Versorgungsstufen aufbauende Krankenhausfinanzierung sollte durch
einen Multiplikator auf den Basisfallwert gebildet werden. Dieser Multiplikator
sollte dann auf Basis der InEK-Kalkulationsdaten durch ein wissenschaftlich
unabhängiges Institut ermittelt und in regelmäßigen Abständen evaluiert
werden.

„Das Konzept, das die Universitätsklinika hier vorlegen, knüpft direkt an die
Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Weiterentwicklung des
Krankenhausfinanzierungssystems aus dem Jahr 2018 an. Es zeigt der Politik
einen Weg auf, die anstehenden Reformen umzusetzen. Versorgungsstufen sollten
dabei nicht nur für die Weiterentwicklung des Finanzierungssystems genutzt
werden, sondern auch als Ausgangspunkt für weitergehende Strukturanpassungen im
Krankenhausbereich dienen“, kommentiert Prof. Jonas Schreyögg,
Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und
Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen (SVR Gesundheit).

Neben der Einteilung in Versorgungsstufen sprechen sich die Universitätsklinika
bei der Krankenhausplanung auf Landesebene für regionale Versorgungsnetzwerke
aus. Diese Netzwerke sollten in einem ersten Schritt alle bedarfsnotwendigen
Krankenhäuser mit ihren jeweiligen Versorgungsstufen umfassen. Im Zentrum
sollte jeweils ein Universitätsklinikum als Koordinator stehen, das seine
Expertise den anderen Netzwerkpartnern bereitstellt. Perspektivisch etablieren
die Netzwerke sich dann über die Sektorengrenzen hinweg. Diese Vernetzung wird
ergänzt durch den bundesweiten Austausch der Universitätsklinika im Netzwerk
Universitätsmedizin (NUM), so dass neuste medizinische Erkenntnisse zeitnah in
der Versorgung der Region einfließen.

Alle Informationen und Materialien finden Sie unter:

www.uniklinika.de/gesundheitspolitischethemen/spitzenversorgung-fuer-alle/

Quelle: VUD, 20.06.2022

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