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Bayern: Krankenhauskoordinierung wird wegen zunehmender Belastung wieder reaktiviert

Bayern: Krankenhauskoordinierung wird wegen zunehmender Belastung wieder reaktiviert (Presseaussendung).



In Bayern können die ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung sowie die ärztlichen Koordinatoren der Regierungen zur Steuerung der Patientenströme in den Kliniken seit 3. August wiedereingesetzt werden. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch in München hingewiesen. Der
Minister sagte: „Wir greifen damit auf ein System zurück, das sich seit Beginn der Corona-Pandemie sehr bewährt hat. Die ärztlichen Leiter
Krankenhauskoordinierung haben die Belegung der Krankenhäuser im Gebiet des
jeweiligen Rettungsdienst-Zweckverbandes im Blick und können so die Betten- und
vor allem die Patientenkapazitäten der Kliniken am besten steuern. Ihre Aufgabe
ist es, die Verteilung der Patienten auf die Klinken zu koordinieren. Dafür
können sie unter anderem die Verlegung von Patienten veranlassen und
COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser bestimmen. Auf überregionaler Ebene steuern
die ärztlichen Koordinatoren der Regierungen das Geschehen; sie stehen in engem
Austausch mit den ärztlichen Leitern Krankenhauskoordinierung und den
Koordinatoren der übrigen Regierungen.“

Holetschek ergänzte: „Bayerns Krankenhäuser arbeiten derzeit wieder an der
Belastungsgrenze. Damit Patientinnen und Patienten weiterhin gut versorgt
werden, kann der Einsatz der bewährten Organisationsstrukturen einen wichtigen
Beitrag leisten.“

Der Minister betonte: „Ich bin in engem Austausch mit den Krankenhäusern, die
für die Einsetzung der ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung und der
ärztlichen Koordinatoren der Regierungen plädiert haben. Als Freistaat können
wir die Möglichkeit eröffnen, im Bedarfsfall kurzfristig die bewährten
Organisationsstrukturen zur Steuerung der Patientenströme wiedereinzusetzen.
Jede Regierung kann im Licht der regionalen Situation bestimmen, für welche
Gebiete und wie lange dies notwendig ist.“

Dank der kürzlich erfolgten Änderung im Bayerischen Krankenhausgesetz ist dies
nun auch – anders als zu Beginn der Pandemie – ohne Ausrufung des
Katastrophenfalls möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung auf Basis
dieser neuen Rechtsgrundlage wurde am 2. August 2022 erlassen; sie ist am
folgenden Tag in Kraft getreten.

Holetschek ergänzte: „Dass die Koordinatoren bereits jetzt im Sommer
wiedereingesetzt werden müssen, besorgt mich. Die Krankenhäuser hatten kaum
Zeit und Möglichkeit, zum Normalbetrieb zurückzukehren. Die Beschäftigten
müssen kontinuierlich an ihre Belastungsgrenzen gehen. Klar ist: Die Lage in
den Krankenhäusern ist in diesem Sommer sehr angespannt. Aktuell kommt es zu
erheblichen krankheits- und isolationsbedingten Ausfällen beim Klinikpersonal.
Diese Ausfälle erreichen mittlerweile nahezu flächendeckend ganz erhebliche
Ausmaße. Erschwerend kommt der erhebliche Aufwand bei der Isolation von
Patienten hinzu, die mit dem Corona-Virus infiziert sind. Bayern unterstützt
die Krankenhäuser in dieser schwierigen Lage.“

Der Minister fügte hinzu: „Die Pandemie ist – anders als von einigen behauptet
– leider noch nicht vorbei. Gleichzeitig weiß ich, dass es viele vernünftige
Bürgerinnen und Bürger gibt, die die Verantwortung für sich und ihre
Mitmenschen ernstnehmen. Klar ist: Die bewährten Hygieneregeln sind und bleiben
wichtig. Ich appelliere an die Eigenverantwortung der Menschen, mit Masken und
umsichtigem Verhalten die weitere Ausbreitung von Corona zu verlangsamen.“

Quelle: Presseaussendung, 03.08.2022

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