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Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern bangen um Patientenversorgung mydrg.de





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Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern bangen um Patientenversorgung

Mecklenburg-Vorpommern: Sofortige politische Lösung wegen Sachkosten-Explosion gefordert (KGMV).



„Wir müssen damit rechnen, dass bereits im 1. Quartal 2023 nicht mehr alle Krankenhäuser ihre Patienten vollumfänglich versorgen können, denn sie können sich den Einkauf von Strom und Gas, gepaart mit ohnehin stark gestiegenen Verbrauchsmaterialpreisen, schlichtweg nicht mehr leisten! Ohne Strom und Gas
gibt es aber keine funktionsfähigen OP-Räume, kein Mittagessen und keine Heizung im Patientenzimmer“ so Uwe Borchmann, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft (KGMV).
Die KGMV schlägt Alarm. Das Problem liegt derzeit nicht in der Frage, ob ab
Januar Gas geliefert werde - hier stehen die Krankenhäuser bei der
Bundesnetzagentur mit in erster Reihe der Notfallkette - sondern vor allem im
Preis für alle Krankenhäuser mit auslaufenden Lieferverträgen.
Für etwa 40% der Krankenhäuser in MV laufen die Lieferverträge für Strom zum
31.12.2022 aus, bei knapp 1/3 der Krankenhäuser auch die Gaslieferverträge.
Aufgrund der aktuellen Lage erhalten diese Häuser derzeit kaum Angebote von
Versorgern - und wenn, dann zu astronomischen Preisen.
„Je nach dem, wie die aktuellen Vertragskonditionen sind, müssen diese
Krankenhäuser beim Gas künftig zwischen dem 3fachen und dem 11fachen des
Preises zahlen. Beim Strom verfünffacht sich der Preis im Schnitt.“, so
Borchmann weiter. „Für ein
Krankenhaus mit etwa 150 bis 200 Betten, so wie es viele im Bundesland gibt,
bedeutet dies konkret eine Mehrbelastung zwischen 500.000 und 2 Millionen Euro,
wenn es ausschließlich auf klassischem Weg mit Energie versorgt wird.“
Da mit dem Abschluss neuer Verträge auch die monatlichen Abschläge, wie im
Privatkundenbereich, angepasst werden, wirken sich die Kosten ab Januar sofort
aus. „Wir wissen bereits heute, dass einige Krankenhäuser ohne finanzielle
Hilfen oder
drastische Bereichsschließungen das II. Quartal 2023 nicht mehr überleben
können und ihre Geschäftsführer verpflichtet sind, rechtzeitig Insolvenz
anzumelden“ – so Borchmann – „Gleiches gilt für die Rehabilitationsklinken im
Bundesland“.
Es bedarf einer sofortigen politischen Lösung, wenn die Politik nicht riskieren
möchte, dass mitten im nächsten Corona-Jahr, die stationäre Versorgung
zusammenbricht.

Quelle: KGMV, 17.08.2022

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