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Regierung plant Gesundheitskioske deutschlandweit

Regierung plant Gesundheitskioske deutschlandweit (Bundesgesundheitsministerium).



Deutschlandweit sollen neue Beratungsangebote für Patientinnen und Patienten in sozial benachteiligten Regionen aufgebaut werden. Das ist Ziel einer Gesetzesinitiative, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach beim Besuch des Gesundheitskiosks Hamburg Billstedt vorgestellt hat. Entsprechende
Eckpunkte liegen vor, die gesetzlichen Regelungen sollen zeitnah folgen. Danach
sollen langfristig 1.000 Gesundheitskioske bundesweit aufgebaut werden.
Initiiert werden sollen die Anlaufstellen von den Kommunen, finanziert
mehrheitlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, die
Kommunen beteiligen sich. Hauptaufgabe der Kioske ist es, den Zugang zur
Versorgung der Patientinnen und Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf
zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:
„Gesundheit ist eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts. Auch
unter wirtschaftlichem Druck muss es uns gelingen, in einer alternden
Gesellschaft das Solidarsystem zusammenzuhalten. Deshalb darf in Deutschland
weder der Geldbeutel noch der Wohnort über die Behandlung von Patientinnen und
Patienten entscheiden. Gesundheitskioske können dabei einen entscheidenden
Unterschied machen. Selbst in strukturell schwachen Gebieten sollen alle die
Möglichkeit haben, schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten zu werden
und unbürokratisch Hilfe zu erhalten. Beratung, Vermittlung und vorbeugende
Maßnahmen sind Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten
Regionen geschlossen werden sollen.“

Folgende Eckpunkte sind Grundlage für die Gesetzesinitiative:

Gesundheitskioske bieten insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und
Stadteilen niedrigschwellige Beratung an.
Die Krankenkassen fördern zusammen mit den Kommunen mit Hilfe der
Gesundheitskioske insbesondere die Gesundheitskompetenz von Menschen mit
besonderem Unterstützungsbedarf und bieten diesen im Bedarfsfall individuelle
Beratung zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils. Ferner
bieten die Krankenkassen und das „GKV-Bündnis für Gesundheit“ in den
Gesundheitskiosken Informationen für Kommunen und andere interessierte Stellen
über Projekte zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen.
Weitere Aufgaben sind insbesondere:
Die Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung, Prävention und
Gesundheitsförderung und Anleitung zu deren Inanspruchnahme;
allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und
sozialen Bedarfsermittlung;
die Koordinierung der erforderlichen Gesundheitsleistungen und Anleitung zu
deren Inanspruchnahme;
die Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer
Angelegenheiten;
die Bildung eines sektorenübergreifenden Netzwerkes;
Durchführung einfacher medizinische Routineaufgaben wie z.B. Blutdruck und
Blutzucker messen, Verbandswechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen –
veranlasst von Ärztinnen und Ärzten;
perspektivisch: Erweiterung um ergänzende Beiträge zur Sicherstellung der
Primärversorgung
Leitung/Personal des Gesundheitskiosks:
examinierte Pflegefachkräfte
perspektivisch Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Kinder-)Krankenpfleger/in,
Altenpfleger/in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann) mit Heilkundekompetenz (im
Sinne von community health nursing - CHN),
Es ist eine enge Kooperation mit dem ÖGD sicherzustellen (z.B. Mitwirkung bei
Prävention und Gesundheitsförderung, Durchführung von Impfungen in den Räumen
des Kioskes).
Das Initiativrecht zur Errichtung eines Kioskes liegt bei den Kommunen, d.h.
die Kommunen entscheiden eigenständig über die Errichtung eines
Gesundheitskiosks und können von den Krankenkassen den Abschluss eines
schiedsamtsfähigen Vertrages über die Einzelheiten verlangen. Ziel ist es, pro
80.000 Einwohner einen Kiosk zu errichten, also bundesweit insgesamt 1.000
Kioske.
Sofern eine Kommune das Initiativrecht ausübt, sind die Landesverbände der
Krankenkassen verpflichtet, gemeinsam (also wettbewerbsneutral) in
Zusammenwirken mit den Kommunen/ÖGD Kioske zu errichten. Ausdrücklich können
solche Angebote auch mobil (z.B. mit Hilfe von Bussen) erfolgen.
Da die Kioske auch Aufgaben der Daseinsvorsorge vornehmen, besteht die
Verpflichtung der Kassen zur Beteiligung an einem Kiosk nur, wenn sich auch die
Kommunen insbesondere finanziell an den Kiosken beteiligen.
Die Finanzierung wird zwischen den Kommunen auf der einen und gesetzlicher und
privater Krankenversicherung auf der anderen Seite aufgeteilt. Die gesetzliche
Krankenversicherung wird 74,5 % der Gesamtkosten, die private
Krankenversicherung 5,5 % und die Kommunen 20 % der Gesamtkosten tragen.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Förderung
gesundheitsförderlicher Strukturen unterstützen die Krankenkassen über die
Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“ den Aufbau der Gesundheitskioske in den
Kommunen.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, sich an den
Kiosken zu beteiligen, da auch Privatversicherte das Angebot in Anspruch nehmen
können.
Die Einzelheiten zu Voraussetzungen und Leistungsinhalt sind im Gesetz
vorgegeben. Die weiteren Einzelheiten werden unter Berücksichtigung der
Bedingungen vor Ort in schiedsamtsfähigen Verträgen zwischen gesetzlichen und
privaten Krankenkassen/Krankenversicherungsunternehmen und Kommunen
konkretisiert.
Andere Sozialleistungsträger (z.B. Rentenversicherung) können sich zusätzlich
finanziell beteiligen.
Auf die bestehenden Beratungsstrukturen der Pflegeversicherung, insbesondere
die Pflegestützpunkte, soll bei Bedarf hingewiesen und ggf. dorthin
vermittelt/begleitet werden. Auch die Vernetzung mit anderen Beratungs- oder
Servicestellen (z.B. den Terminservicestellen der Kassenärztlichen
Vereinigungen) ist möglich. Kommunale Strukturen sind einzubeziehen, vorhandene
Ressourcen und Synergien sollen sinnvoll genutzt werden (Jugendämter,
Familienzentren, Integrationszentren, Ämter für Familie und Jugend, Ämter für
Soziale Dienste, Koordinierungsstellen „gesundheitliche Chancengleichheit“,
Stadtteil-/Quartiersmanagementbüros, Netzwerk Frühe Hilfen etc.)
Die Arbeit der Kioske ist zu evaluieren.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 31.08.2022

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