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Bettenzahlen zu übermitteln, ist keine ärztliche Tätigkeit

Bettenerfassung darf nicht zu mehr Bürokratie führen (Marburger Bund).



Der Marburger Bund spricht sich zwar grundsätzlich für eine bessere Erfassung der Bettenkapazitäten in Krankenhäusern auf digitalem Weg aus, darunter auch auf Normalstationen. „Die Dateneingabe darf aber nicht zu noch mehr Bürokratie im Klinikalltag für Ärztinnen und Ärzte führen“, erklärte die
Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna. „Sie verbringen im Schnitt schon jetzt drei Stunden pro Tag mit Verwaltungstätigkeiten.“ Das müsse sich endlich
ändern, damit wieder mehr Zeit für die Patientenversorgung zur Verfügung stehe,
betonte Johna.

Die Auslastung der Bettenkapazitäten in Krankenhäusern und die Auslastung in
den Notaufnahmen soll über DEMIS erfasst werden, das Deutsche Elektronische
Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Da die meisten
Krankenhäuser noch nicht direkt an DEMIS angeschlossen sind, müssen die Daten
über eine spezielle Schnittstelle, den sogenannten Komfort-Client, händisch
übermittelt werden. „Das ist keine Tätigkeit, für die eine ärztliche
Qualifikation notwendig ist“, so Johna. Wenn diese Tätigkeit von Arbeitgebern
an Ärztinnen und Ärzte übertragen werde, sei dies genau das Gegenteil von der
immer wieder angekündigten bürokratischen Entlastung.

Seit dem 20. September sind Krankenhäuser auf Grundlage des geänderten
Infektionsschutzgesetzes und der Verordnung zur
Krankenhauskapazitätssurveillance verpflichtet, ihre Bettenzahlen zu melden.

Quelle: Marburger Bund, 22.09.2022

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