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Brandenburg zahlt Kliniken 82 Millionen Euro Finanzhilfe

Das Land Brandenburg hilft Krankenhäusern in schwierigen Zeiten mit 82,45 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln (Pressemeldung).



Die Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser in Brandenburg zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro. Diese Finanzhilfe wird aus dem Corona-Rettungsschirm finanziert. Der Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen hat auf Antrag des Finanzministeriums die Bereitstellung am heutigen Donnerstag (15.09.)
beschlossen. Die Landesmittel werden vom Gesundheitsministerium den Krankenhäusern als einmaliger Zuschuss für coronabedingte investive Mehrausgaben zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Landesregierung steht in diesen
schwierigen Zeiten an der Seite der Krankenhäuser. Die Corona-Pandemie hat
viele Krankenhäuser vor schwere wirtschaftliche Probleme gestellt, die durch
Inflation und steigende Energiepreise verschärft werden. Das geht an die
Existenz. Das Land leistet seinen Beitrag. Gleichzeitig fordere ich die
Bundesregierung erneut auf, ebenfalls schnell Finanzhilfen für die
Krankenhäuser bereitzustellen. Drohende Insolvenzen müssen mit aller Kraft
abgewehrt werden. Der Bund muss kurzfristig Maßnahmen zur wirtschaftlichen
Sicherung der Krankenhäuser ergreifen. Dazu gehören ein Energiekosten- und
Inflationsausgleich.“

Finanzministerin Katrin Lange: „Wir haben sehr schnell auf den Hilferuf der
Krankenhäuser reagiert und in wenigen Tagen eine Sonderförderung geschaffen.
Aufgabe der Länder ist es, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu
finanzieren. Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die
Krankenhäuser. Im Haushalt stehen als Investitionspauschale jedes Jahr rund 110
Millionen Euro bereit. Corona-Pandemie, Inflation und Energiekrise verschärfen
die Lage. Baupreise und Kosten für Dienstleistungen steigen. Mit den
zusätzlichen 82,45 Millionen Euro fangen wir einen erheblichen Teil
entstandener Mehrkosten ab und tragen dazu bei, dass notwendige Investitionen
und Baumaßnahmen weiterhin durchgeführt werden können.“

Mit der „Corona-Sonderförderung Krankenhäuser“ werden einmalig insgesamt 82,45
Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Landesmittel können
beispielsweise für dringend notwendige Investitionen in bauliche Anlagen (z.B.
Errichtung von Isolierstationen, Bau von Schleusen, Trennung von
Versorgungsbereichen) und die IT-Infrastruktur (u.a. Anschluss an das
DIVI-Intensivregister) verwendet werden.

Quelle: Pressemeldung, 15.09.2022

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