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Krankenhäuser werden keine Daten-Utopien der Politik bedienen können

Krankenhäuser: Verantwortung für andauernde Daten-Misere trägt der Bundesgesundheitsminister (DKG).



Zur heutigen Beschlussfassung des COVID-19-Schutzgesetzes im Bundesrat erklärt das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Namen aller Mitgliedsverbände, dass die Krankenhäuser in Deutschland aktuell keine Möglichkeit haben, die im Gesetz vor-gesehenen verpflichtenden Datenlieferungen
vollständig zu erfüllen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ihre Mitgliedsverbände unterstützen
grundsätzlich das Ziel der Politik, ein umfassendes Bild über das pandemische
Geschehen in Deutschland zu erhalten. Sie weisen aber mit Nachdruck darauf hin,
dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Datensatz, der zukünftig täglich von allen
Krankenhäusern an die Gesundheitsämter übermittelt werden soll, mit der vom
Bund zur Verfügung gestellten Software und digitalen Anbindung an die
Gesundheitsämter nicht leistbar ist.

Mit diesem Gesetz überzieht das Bundesgesundheitsministerium die Krankenhäuser
mit täglichen Verpflichtungen zur Datenlieferung, für die den Krankenhäusern
bis heute keine digitalen Schnittstellen zur Verfügung stehen, deren
inhaltliche Definition teilweise so unbestimmt ist, dass den gesetzlichen
Verpflichtungen nicht sicher gefolgt werden kann, und deren Aussagekraft zur
Beurteilung der pandemischen Lage zweifelhaft ist. Obwohl die Deutsche
Krankenhausgesellschaft seit Monaten in Arbeitsgruppen und Workshops immer
wieder auf die Möglichkeiten und Grenzen der Datenlieferungen hingewiesen hat,
haben wöchentlich neue Forderungen der politischen Leitung des
Gesundheitsministeriums die vorliegende Gesetzgebung massiv belastet und
überfordert. Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit dieser Datenabfragen wurden
vielfach komplett ausgeblendet.

Wir werden nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit diesem
Gesetz der Öffentlichkeit suggeriert, dass ab dem 17. September 2022 alle
Krankenhäuser den geforderten umfassenden Datenkranz liefern, obwohl dies
teilweise weder objektiv technisch noch vom manuellen Aufwand her leistbar ist.
Die Verantwortung für diese andauernde Misere trägt der
Bundesgesundheitsminister und nicht die seit über zwei Jahren mit der
Pandemiebekämpfung belasteten Krankenhäuser.

Insbesondere Belegungsdaten am Wochenende werden die Akutkrankenhäuser bis auf
Weiteres erst dann liefern können, wenn die entsprechenden digitalen
Schnittstellen zwischen den Krankenhaus-Informationssystemen und dem
DEMIS-Meldeportal des Bundes zur Verfügung stehen. Auch
Rehabilitationskliniken, Tageskliniken und psychiatrische Fachkliniken werden
ohne digitale Schnittstellen keine Belegungsdaten liefern können, ausgenommen
davon sind die Meldungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz.

Darüber hinaus weist die Deutsche Krankenhausgesellschaft darauf hin, dass die
folgenden von der Politik geforderten Daten auch über den Jahreswechsel hinaus
nicht oder nur in abweichender Form gemeldet werden:

Die Zahl der betreibbaren Betten nicht täglich, sondern einmal wöchentlich und
darüber hinaus lediglich bei signifikanten Datenänderungen
Keine zusätzlichen indikationsbezogenen Meldungen der Notfallkapazitäten
jenseits der existierenden länderspezifischen Meldungen

Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über Todesfälle an oder mit
Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern
Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über die Krankenhausaufnahme
mit oder wegen Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern
Des Weiteren fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Nachdruck die
sofortige und ersatzlose Integration der Datenmeldungen aus dem Bereich der
Intensivversorgung (DIVI-Intensivregister), sobald diese Daten ebenfalls
automatisiert aus dem Krankenhausinformationssystem an das DEMIS-Portal
gemeldet werden können. Doppellieferungen, auch aufgrund landesspezifischer
Vorgaben, müssen ausgeschlossen werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ihre Mitgliedsverbände fordern die
Politik mit Nachdruck auf, jegliche Sanktionen aufgrund der oben beschriebenen
Abweichungen von der gesetzlichen Meldepflicht zu unterlassen. Sie erklären
allen Mitgliedskrankenhäusern ihre Unterstützung, sollte es dennoch zu
Sanktionen durch die Gesundheitsämter kommen.

Quelle: DKG, 16.09.2022

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