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Sachsen-Anhalt: Krankenhausplan wird fortgeschrieben

Krankenhausplan: In Sachsen-Anhalt sollen perspektivisch mindestens ein Herzzentrum und ein Neurovaskuläres Zentrum vorgehalten werden (Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt).



Der Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt ist turnusgemäß überprüft und fortgeschrieben worden. Das hat das Kabinett am Dienstag in Magdeburg beschlossen. Im Krankenhausplan sind 45 Krankenhäuser aufgenommen. Ausgewiesen
werden weiterhin somatische und psychiatrische Fachgebiete,
Planungsschwerpunkte (in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Kinder-
und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe), Geriatrische
Schwerpunkte, Zentren sowie Ausbildungsstätten und Ausbildungsberufe.

Der Krankenhausplanungsausschuss, dem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung,
der Verbände der Krankenkassen und des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung angehören, hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass im Land
Sachsen-Anhalt perspektivisch mindestens ein Herzzentrum und ein
Neurovaskuläres Zentrum vorgehalten werden sollen. Dabei soll darauf hingewirkt
werden, dass die Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
erreicht werden.

Für den angepassten Krankenhausplan wurde keine vollumfängliche Neuaufstellung
mit Abfrage der Krankenhausträger und einem Antragsverfahren durchgeführt.
Hintergrund ist die Pandemiebewältigung in den Krankenhäusern selbst und das
aufwändige Antragsverfahren. Zudem ist am 1. Juli 2022 das Krankenhausgutachten
an die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH vergeben worden. Diese
Ergebnisse sollen abgewartet werden, bevor ein komplett neuer Krankenhausplan
aufgestellt wird. Der Krankenhausplan soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, 06.09.2022

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