Leitlinie Allergen-Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen /> Zertifizierte Grouper aG-DRG-Version 2019/2022 />

Sondergutachten zu den Wirkungen von Pay-for-Performance-Verträgen mydrg.de





monetization_on

Sondergutachten zu den Wirkungen von Pay-for-Performance-Verträgen

Sondergutachten untersuchte unerwünschte Anreizeffekte bei Pay-for-Performance-Verträgen (Ratenzahlungs- und Rückerstattungsverträge) in Verbindung mit dem Risikopool (Bundesamt f. Soziale Sicherung, PDF, 911 kB).



Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat das BAS die nicht erwünschten Anreizeffekte des Risikopools, die im Zusammenwirken mit Pay-for-Performance-Verträgen (P4P-Verträgen) auftreten, untersucht und in einem Sondergutachten einen Vorschlag zu deren Beseitigung vorgelegt.
Für das Ausgleichsjahr 2021 hat der Gesetzgeber einen Risikopool in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (wieder) eingeführt. Hiermit wird in
Ergänzung zum Risikostrukturausgleich (RSA) ein anteiliger Ausgleich der
Kosten durchgeführt, die einzelnen Krankenkassen durch besonders teure
Leistungsfälle entstehen.

Antriebsfeder für den Gesetzgeber, den Risikopool (wieder) einzuführen, war
insbesondere die zunehmende Bedeutung von neuen, kostenintensiven
Arzneimitteltherapien. Diese Medikamente können häufig bereits nach einmaliger
oder wenigen Gaben zu einer Genesung oder deutlichen Verzögerung von
Krankheiten führen. Bei einem positiven Heilungsprozess lösen diese
Arzneimittel allerdings im prospektiven RSA-Verfahren keine für die Zuweisungen
relevanten Folgekosten aus. Diese neuartigen Therapien sind nicht nur sehr
hochpreisig, häufig fehlt es auch an einer hinreichenden Datengrundlage zur
Bewertung ihres langfristigen Nutzens. Bei diesen Arzneimitteln kann der
Abschluss eines P4P-Vertrags zwischen dem pharmazeutischen Hersteller und der
Krankenkasse sinnvoll sein. Diese Vertragsform berücksichtigt auch den
Therapieerfolg, um das finanzielle Risiko nicht allein den Krankenkassen zu
überlassen. Hierbei kommen sog. Ratenzahlungs- und Rückerstattungsverträge in
Betracht. Im Zusammenwirken dieser P4P-Verträge und dem Risikopool kommt es
allerdings zu unerwünschten Anreizeffekten, die im Sondergutachten untersucht
werden. Das BAS unterbreitet einen Vorschlag für ein neues
Verwaltungsverfahren, das nach Korrektur des RSA-Jahresausgleichs durchgeführt
wird, damit diese Wirkungen nicht mehr auftreten.
Frank Plate, Präsident des BAS: „Die Herausforderung des Gutachtens bestand
darin, nach Möglichkeit ein aufwandsarmes und datensparsames
Verwaltungsverfahren zu entwickeln, durch das Pay-for-Performance-Verträge
zwischen Pharmaherstellern und Krankenkassen auch unter den Bedingungen des neu
eingeführten Risikopools attraktiv bleiben. Damit soll weiterhin eine hohe
Versorgungsqualität mit Arzneimitteln für die betroffenen, meist
schwerstkranken, Versicherten ermöglicht werden. Nach meiner Überzeugung ist
uns dies mit dem vorliegenden Vorschlag sehr gut gelungen.“
Das Sondergutachten finden Sie zum Download hier

Quelle: Bundesamt f. Soziale Sicherung, 25.10.2022

« Leitlinie Allergen-Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen | Sondergutachten zu den Wirkungen von Pay-for-Performance-Verträgen | Zertifizierte Grouper aG-DRG-Version 2019/2022 »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige