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Zusatzentgelt: Einigung zu CRP-Apherese?

Einigung über die Erstattung des Zusatzentgelts für regenerierbare Immunadsorber (z.B. CRP-Adsorber) und CRP-Apherese bekannt gegeben (Investor Relations).



Pressemitteilung der Pentracor GmbH vom 24. Oktober 2022:
Das Medizintechnikunternehmen Pentracor GmbH (Wandelanleihe (ISIN DE000A289XB9
/ WKN A289XB) gibt bekannt:

Eine große deutsche Klinik hat sich in der vergangenen Woche den Krankenkassen
über die Erstattung des Zusatzentgelts für regenerierbare Immunadsorber (wie
den CRP-Adsorber von Pentracor) und über die Anwendung des Blutwäscheverfahrens
CRP-Apherese geeinigt.

Seit dem Frühjahr 2022 bestanden Differenzen zwischen Kliniken und ein paar
Krankenkassen über diese Kostenerstattung. Die Pentracor GmbH bezeichnete
diesen Sachverhalt in ihrem Halbjahresbericht 2022 und in einer
Ad-hoc-Mitteilung in Form einer Gewinnwarnung am 17. Oktober 2022 als negativen
Einflussfaktor auf Absatz, Umsatz und die Ergebnissituation. Mit der ersten
neueren Einigung zwischen den Krankenkassen und einer Klinik werden sich die
Hemmnisse für die Umsatzentwicklung der Pentracor GmbH voraussichtlich
schrittweise lösen.

Das Unternehmen rechnet besonders für das Geschäftsjahr 2023 mit einer
deutlichen Zunahme der Umsatzerlöse. Die CRP-Apherese hat besonders bei
Herzinfarkt, Covid-19 (Lungenentzündung) und Schlaganfall zu signifikant
positiven Ergebnissen für die Patienten geführt. Auch bei weiteren Erkrankungen
mit entzündlichem Geschehen wie Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und
Bauchspeicheldrüsenentzündung liegen erste positive Resultate vor.
(24.10.2022/alc/n/a)

Quelle: Investor Relations, 24.10.2022

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