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Ärztliche Personalkosten aus den Fallpauschalen herausnehmen

Bei der Krankenhausplanung müssen Trägerinteressen hinter regionalen Versorgungsinteressen zurückstehen (Marburger Bund).



Der Marburger Bund fordert die sofortige Herausnahme der ärztlichen Personalkosten aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen und deren ausreichende Finanzierung in einem eigenständigen Budget. Die ärztliche Personalbemessung muss sich dabei an dem tatsächlichen Aufwand der ärztlichen Tätigkeit bemessen,
forderte die 140. Hauptversammlung heute in Berlin.

Personalengpässe im stationären Bereich würden sich nicht auf die Pflege
beschränken. Gerade im ärztlichen Bereich sei die Arbeitsbelastung immens
gestiegen. Unzureichende Personalausstattung, kaum Zeit für Gespräche mit den
Patienten und fehlende Wertschätzung ärztlicher Arbeit kennzeichneten die
Arbeitsbedingungen vieler Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern.

In der Diskussion über die Reform der Krankenhausstrukturen forderten die
Delegierten, bei der Krankenhausplanung die notwendige Abstimmung und
Zusammenarbeit regional und kommunal und nicht nach den Trägerstrukturen
auszurichten. „Trägerinteressen müssen hinter regionalen Versorgungsinteressen
zurückstehen. Nur dann ist eine sinnvolle Gestaltung der Gesundheitsversorgung
einer Region möglich. Der Marburger Bund fordert die Bundesländer auf, dies zur
Voraussetzung der Genehmigungsverfahren zu machen. Hinderliche Bundesreglungen
müssen hierbei beseitigt werden“, heißt es in dem Beschluss des größten
deutschen Ärzteverbandes.

Der Marburger Bund bekräftigte auf der Hauptversammlung auch seine Forderung,
die Leitung von Gesundheitsämtern bzw. von entsprechenden Hauptabteilungen
Gesundheit der Kommunalverwaltungen ausschließlich weisungsunabhängig tätigen,
approbierten Fachärztinnen und -ärzten zu übertragen, in erster Linie solchen
für das Öffentliche Gesundheitswesen. Die Delegierten lehnten die Leitung von
Gesundheitsämtern und anderer Institutionen des öffentlichen
Gesundheitsdienstes durch nicht-ärztliches Personal ab. Fachärztinnen und
Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen seien sowohl die medizinischen
Experten als auch die Management-Experten für die Gesundheitslagen, die
auftreten könnten.

Quelle: Marburger Bund, 05.11.2022

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