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DKG zur Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mydrg.de





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DKG zur Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Zentrales Reformthema Hybrid-DRG solle über Nacht in den Gesetzentwurf gelangen (Mediennachricht).



Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Pflegepersonalbemessung kommt das Bundesministerium für Gesundheit der langjährigen Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach, endlich die PPR 2.0 als Übergangsinstrument einzuführen. An einigen Punkten verfehlt der Entwurf aber die
Zielsetzung, die Pflege zu stärken. Zugleich versucht das Ministerium mit einem bunten Strauß an
Änderungsanträgen zentrale Themen zu bearbeiten und wichtige Weichen für die
Versorgung zu stellen. Die Vielzahl der Regelungen, die dieses Gesetz enthält,
und die zweifelhafte Form des parlamentarischen Verfahrens werden so der
Bedeutung des Vorhabens in keiner Weise gerecht.
Pflegepersonalbedarfsbemessung, die Stärkung von Geburtshilfe und Pädiatrie,
tagesklinische Behandlungen und die nicht abgestimmte und nicht durchdachte
Vergütungs-Neuregelung in Form von Hybrid-DRGs bedürfen strukturierter und
umfassender Diskussion und müssen zwingend sachgerecht in ein Gesamtkonzept von
Reformen eingebunden werden, an dem auch die Bundesländer zu beteiligen sind.
Vielfach werden wichtige Neuerungen als Änderungsanträge weniger als 24 Stunden
vor der Anhörung eingebracht. Gerade bei den tagesklinischen Behandlungen und
den sogenannten Hybrid-DRGs fordert die DKG deshalb den sofortigen Stopp des
Verfahrens, sodass sich alle Beteiligten vernünftig mit den Änderungen befassen
können. „Es ist ohne Beispiel in welcher Weise zentrale Reformthemen über Nacht
mit heißer Nadel als Gesetzentwurf formuliert werden“, so der
Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Bei der PPR 2.0 begrüßen wir weiterhin das Ziel des Vorhabens, die
Pflegepersonalsituation schnell und spürbar zu verbessern. Damit diese
Zielsetzung tatsächlich umgesetzt werden kann, ist aber Nachbesserung dringend
erforderlich. Wir dürfen keine Pflege nach Kassenlage einführen. Pflege kann
sich nur nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten richten. Das
vorgesehene Vetorecht des Finanzministers muss deshalb gestrichen werden. Es
konterkariert den Grundgedanken der Pflegebudgets, der auf die vollständige
Refinanzierung der Pflege am Bett abzielt.

Nicht nachvollziehbar ist, dass der Entwurf die Intensivmedizin nicht
berücksichtigt, obwohl praktikable Vorschläge seit langem auf dem Tisch liegen.
Den Intensivbereich bis zur Einführung eines Verfahrens nach Paragraph 137k SGB
V weiter durch die Untergrenzen zu regeln, wird den spezifischen Anforderungen
in diesem hochsensiblen Bereich nicht gerecht. Es gibt eine adäquate Lösung,
die DKG, Deutscher Pflegerat und Ver.di mit ihrem Konzept der PPR 2.0 vorgelegt
haben. Wir warten hier auf die konkrete Umsetzung dieses Instruments. Auf jeden
Fall muss verhindert werden, dass wir noch mehr Bürokratie und doppelte
Sanktionsstrukturen einführen. Die Belastung des Personals durch überflüssige
Bürokratie ist jetzt schon inakzeptabel hoch. Das Nebeneinander verschiedener
Dokumentationspflichten und Sanktionsregeln bindet Personalkapazitäten, die wir
dringend für die Patientenversorgung benötigen. Die PPR 2.0 muss perspektivisch
zudem sowohl den Personalmix als auch den Ganzhausansatz berücksichtigen.
„Kliniken, die nachweislich einen hohen Erfüllungsgrad, das heißt eine gute
Personalbesetzung aufweisen, müssen von der kleinteiligen Nachweispflicht der
Pflegpersonaluntergrenzen befreit werden“, erklärt Gaß. Das Anliegen der
Hebammen hat in den vergangenen Wochen große Wellen geschlagen. Aber nicht nur
sie, sondern auch andere Berufsgruppen sind entscheidend für den
Qualifikationsmix in der Pflege. Hier erwarten wir umgehende Nachbesserung.

Neben der PPR 2.0 adressiert das Gesetz viele weitere Punkte. Dass sich
zukünftige Leistungsrückgänge im Krankenhaus nicht mehr im Landesbasisfallwert
wiederfinden sollen, ist inakzeptabel. Gerade jetzt, wo die Fallzahlen der
Kliniken weitaus geringer sind als in vorpandemischer Zeit, die Fixkosten aber
sogar deutlich gestiegen sind, gefährdet diese Regelung zahlreiche
Krankenhäuser und damit auch die Versorgung. „Es ist absurd, dass eine Regelung
zur notwendigen Anpassung der Preisentwicklung genau in dem Moment gestrichen
wird, in dem sie aufgrund der realen Lage in den Krankenhäusern Anwendung
finden müsste“, sagt Gaß.

Wie Gesetzgebung ein gutes Ziel konterkariert, wird bei der Einführung von
verbindlichen Fristen für Budgetverhandlungen deutlich. Die vorgesehenen
Fristen sind nicht praxistauglich, dies wurde in den vergangenen Monaten
wiederholt sehr nachvollziehbar dargelegt. So sollen Krankenhäuser zum 30.
November einen belastbaren Budgetplan für das Folgejahr vorlegen. Das ist
unmöglich, da viele Informationen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorliegen.
Absolut inakzeptabel ist zudem, dass nur die Krankenhäuser sanktioniert werden
sollen, wenn die Budgets verspätet verabschiedet werden, nicht aber die
Krankenkassen, die schon jetzt die Verhandlungen verschleppen. Krankenkassen
bekommen damit den Freifahrtschein, Verhandlungen nach Gutdünken zu verzögern.

Absolut sachgerecht ist dagegen die im Gesetz vorgesehene Anpassung des
Pflegentgeltwertes auf 230 Euro zum 1. Januar 2023. „Dies versetzt auch die
Krankenhäuser, die bisher kein finales Pflegebudget haben, in die Lage, Löhne
und Gehälter der Pflegenden mit diesem Pflegeentgeltwert zu refinanzieren ohne
dafür Kredite aufnehmen zu müssen“, erklärt Gaß.

Das Ministerium nutzt das Gesetz, um erste Vorschläge aus der
Regierungskommission umzusetzen. Wir begrüßen grundsätzlich, dass in den Jahren
2023 und 2024 jeweils zusätzlich 300 Millionen Euro für die Versorgung von
Kindern und Jugendlichen bereitgestellt werden sollen. Das Ministerium hat das
Problem offenbar erkannt. Allerdings sind die jährlich 120 Millionen für die
Geburtshilfe unzureichend und bleiben deutlich hinter den Vorschlägen der
Regierungskommission zurück. „Ehrlicherweise sollte das Ministerium aber darauf
hinweisen, dass dies genau die 400 Millionen Euro sind, die man im Rahmen des
GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes den Krankenhäusern zunächst einmal gestrichen
hat. Die Unterstützung für die Pädiatrie und Geburtshilfe finanzieren die
Krankenhäuser deshalb auch aus der eigenen Tasche“, rechnet der
Vorstandsvorsitzende der DKG vor.

Problematisch sind die Vorschläge, wie das Ziel von mehr Tagesbehandlungen im
Krankenhaus umgesetzt werden soll. Wir unterstützen ausdrücklich die Empfehlung
der Regierungskommission in ihrer Zielsetzung, praktikable Möglichkeiten zur
Behandlung ohne Übernachtung zu schaffen, um so die Krankenhäuser zu entlasten.
Diesem Leitgedanken wird der Änderungsantrag allerdings nicht gerecht. Die im
Gesetz formulierten Vorgaben zur Dokumentation gehen über die bisherigen
Regelungen bei einer vollstationären Versorgung hinaus. Das befördert die
Tagesbehandlung sicher nicht. Es wird deshalb keine Entlastung geben, sondern
zusätzliche Belastung und das bei reduzierter Vergütung. Dabei wäre es
erstrebenswert, dass dieses neue Feld jetzt zunächst einmal erprobt werden kann
und gegebenenfalls erforderliche Nachsteuerungen im weiteren Verfahren
erfolgen.

Absolut nicht hinnehmbar ist, dass kurzfristig weniger als 24 Stunden vor der
Anhörung noch ein Änderungsantrag eingebracht worden ist, der eine neue
Vergütungsform, eine Art Hybrid-DRG, einführen möchte. Aus unserer Sicht muss
dieser Antrag sofort zurückgezogen werden. Die Einführung von Hybrid-DRGs ist
ein herausragend bedeutsames Thema, auch für die Krankenhausplanung der Länder.
Das muss in einem eigenen geordneten Gesetzgebungsverfahren auch unter
Einbeziehung der Länder erfolgen. „An vielen Stellen wird auch bei diesem
Gesetz deutlich, dass es bis heute keinen geordneten Reformprozess im
Bundesgesundheitsministerium gibt, bei dem die zentralen Ziele und Vorhaben
abgestimmt und dann die dazu passenden Instrumente entwickelt werden. Wir
brauchen einen transparenten Prozess, in den die Länder und die
Selbstverwaltungspartner eingebunden werden. Bisher erleben wir demgegenüber
nur Stückwerk und mit heißer Nadel gestrickte Gesetzestechnik“, beklagt
DKG-Vorstand Gaß.

Quelle: Mediennachricht, 09.11.2022

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