Tumordokumentar als Teamleitung (w/d/m) Klinikum rechts der Isar München /> Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. unterstützt Krankenhausreform ohne kalten Strukturwandel />

GKV-Finanzentwicklung im 1. bis 3. Quartal 2022 mydrg.de





groups

GKV-Finanzentwicklung im 1. bis 3. Quartal 2022

Finanzentwicklung der GKV im 1. bis 3. Quartal 2022 (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 762 kB).



Die 97 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. bis 3. Quartal 2022 einen Überschuss von rund 195,3 Mio. Euro verbucht. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende September 10,2 Mrd. Euro bzw. rund 0,4 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Am 12. November 2022 ist das
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz stabilisieren wir die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen und schützen die Beitragszahler vor hohen Beitragssatzsteigerungen im kommenden
Jahr. Dabei bleibt das hohe Niveau und die Qualität der Gesundheitsversorgung
in Deutschland für alle Versicherten gewahrt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach
Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 215,6 Mrd. Euro
standen Ausgaben in Höhe von 215,4 Mrd. Euro gegenüber. Die Ausgaben für
Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der
Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 4,9 Prozent. Der
durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum
Quartalsende lag mit 1,36 Prozent leicht oberhalb des Ende Oktober 2021 für das
Jahr 2022 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3
Prozent.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Alle Kassenarten haben moderate Überschüsse erwirtschaftet. Die Überschüsse
betrugen bei den Innungskrankenkassen 44,2 Mio. Euro, bei den
Betriebskrankenkassen 40,7 Mio. Euro, bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse
33,9 Mio. Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 32,7 Mio. Euro, bei den
Ersatzkassen 31,3 Mio. Euro und bei der Knappschaft 12,6 Mio. Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 17. Januar 2022 über eine
Liquiditätsreserve von rund 7,9 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete in den ersten
neun Monaten des Jahres 2022 ein Defizit von 2,1 Mrd. Euro. Dieses ist
saisonüblich und lässt keinen Rückschluss auf das für das Gesamtjahr 2022 zu
erwartende Ergebnis des Gesundheitsfonds zu. So fließen die Ausgaben des
Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die
Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und
insbesondere im letzten Quartal aufgrund der Verbeitragung von
Jahressonderzahlungen wie beispielsweise dem Weihnachtsgeld höher ausfallen.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum um 4,4 Prozent.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund weiterhin einen Großteil der
Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds vorfinanziert werden. Hierunter fallen insbesondere
Aufwendungen für Corona-Testungen und für Impfungen gegen COVID-19 im Rahmen
der Coronavirus-Impf- und Testverordnung sowie Ausgleichszahlungen für
Krankenhäuser. Insgesamt wurden rund 19,9 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve
des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt und vom Bund refinanziert.

Entwicklungen bei den Ausgaben
Die Krankenkassen verzeichneten in den ersten drei Quartalen 2022 bei einem
Versichertenzuwachs von 0,3 Prozentpunkten einen absoluten Zuwachs der
Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 4,9 Prozent. Die Leistungsausgaben
stiegen dabei um 4,8 Prozent, die Verwaltungskosten um 9,3 Prozent. Der sehr
deutliche Anstieg der Verwaltungskosten ist weiterhin maßgeblich auf die
Bildung von hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse im ersten
Quartal zurückzuführen und dürfte sich im weiteren Jahresverlauf noch
abflachen.

Überproportional stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der
Schutzimpfungen (17,9 Prozent), bei den Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
(13,7 Prozent) sowie im Bereich der Fahrkosten (11,2 Prozent). Der Anstieg bei
den Schutzimpfungen ist auf die Ausgaben für Impfstoffe und dabei vorrangig auf
die Gruppe der Herpes-Zoster-Impfstoffe (Impfungen gegen Gürtelrose)
zurückzuführen. Die Kosten für Corona-Impfstoffe fallen nicht darunter; diese
werden vom Bund und nicht von den Krankenkassen finanziert.

Die Ausgaben für Heilmittel erleben mit 9,6 Prozent weiterhin einen Aufwuchs,
der sowohl auf Vergütungsanpassungen zum Beginn dieses Jahres als auch auf die
hohen unterjährigen Preisabschlüsse des Vorjahres, zurückzuführen sind. Im
Bereich Krankengeld entwickeln sich die Ausgaben mit 8,5 Prozent
überdurchschnittlich. Dazu trägt auch der Anstieg der krankengeldberechtigten
Mitglieder bei. Die Aufwendungen für Kinderkrankengeld liegen rund 10 Mio. Euro
höher als im Vorjahreszeitraum (entspricht einer Steigerung von 2,6 Prozent).

Der Anstieg der Arzneimittelausgaben lag mit 5,8 Prozent wie auch in den
vergangenen Jahren über dem durchschnittlichen Anstieg der gesamten
Leistungsausgaben. Ab dem Jahr 2023 greifen im Bereich der Arzneimittelausgaben
die Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, welche eine Verlangsamung
der Ausgabendynamik in diesem Bereich bewirken.

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind in den ersten drei
Quartalen um 3,5 Prozent und damit weniger stark als der Durchschnitt der
Leistungsausgaben gestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche
Korrekturmaßnahmen, welche ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere
ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz korrigieren,
im 1. Halbjahr 2022 ausgabendämpfend wirkten.

Auch die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind mit einem Anstieg von 3,3
Prozent weniger stark als der Durchschnitt aller Leistungsausgaben gestiegen.
Dies dürfte vorrangig auf eine weiterhin stagnierende oder gar rückläufige
Mengenentwicklung zurückzuführen sein. Im Jahr 2020 wurden die
Pflegepersonalkosten aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert. Diese Ausgaben
wuchsen in den ersten neun Monaten um 12,4 Prozent, nachdem die Krankenkassen
bereits im Jahr 2021 14 Prozent höhere Ausgaben für Pflegepersonalkosten als
noch 2020 verbuchten.

Bei der Interpretation der Daten der ersten drei Quartale ist grundsätzlich zu
berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere
bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten
für den betrachteten Zeitraum häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.
Auch die Aufwendungen für das Pflegebudget im Krankenhaus sind aufgrund der für
einen Teil der Krankenhäuser noch nicht vorliegenden Abschlüsse der
Verhandlungspartner vor Ort teilweise von Schätzungen geprägt.

Weitere Entwicklung
Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV
durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. Euro
weitestgehend stabilisiert werden. Dieser Zuschuss entfällt jedoch in 2023
vollständig. Mit dem am 07. November 2022 verkündeten
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen
ergriffen, um auch in 2023 eine stabile und verlässliche Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Die Belastungen werden auf
verschiedene Schultern verteilt: Neben höheren Bundesmitteln werden Reserven
des Gesundheitsfonds und der Krankenkassen herangezogen sowie Effizienzreserven
insbesondere im Arzneimittelbereich gehoben, um den Anstieg der Zusatzbeiträge
im kommenden Jahr zu begrenzen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis der Prognosen des
GKV-Schätzerkreises unter Berücksichtigung der Maßnahmen des
GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zum 1. November einen durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatz für 2023 von 1,6 Prozentpunkten für das Jahr 2023
bekanntgegeben. Dies entspricht einem Anstieg von 0,3 Prozentpunkten gegenüber
dem im Vorjahr. Ohne die stabilisierenden Maßnahmen des
GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wäre dieser Anstieg und damit die Belastung
der Beitragszahlerinnen und -zahler deutlich höher ausgefallen. Die ab dem
Jahreswechsel erhobenen kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze werden derzeit
im Rahmen der Haushaltsplanungen der Krankenkassen festgesetzt und fortlaufend
bekanntgegeben.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 12.12.2022

« Tumordokumentar als Teamleitung (w/d/m) Klinikum rechts der Isar München | GKV-Finanzentwicklung im 1. bis 3. Quartal 2022 | Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. unterstützt Krankenhausreform ohne kalten Strukturwandel »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige