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KHPflEG: Neben der Pflegepersonalbemessung ein Sammelwerk gesetzgeberischer Schnellschüsse

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Hektische Umsetzung von Einzelaspekten (DKG).



Mit dem Krankenhauspflegentlassungsgesetz will die Bundesregierung durch die Einführung eines Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrumentes die Pflege im Krankenhaus stärken. Nach einer ganzen Reihe von Anpassungen, wie sie auch von
der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gefordert wurden, kann in den
kommenden Jahren eine positive Entwicklung in der Pflege eingeleitet werden.
Dennoch bleiben zentrale Kritikpunkte. So darf es keinesfalls eine Pflege nach
Kassenlage geben. Pflege kann sich nur nach dem Pflegebedarf der Patientinnen
und Patienten richten. Das Vetorecht des Finanzministers konterkariert die
Zielsetzung und das politische Versprechen, dass mit den Pflegebudgets
verbunden war, nämlich die vollständige Refinanzierung der Pflege am Bett.
„Keine Bundesregierung wird es sich zukünftig leisten können einen objektiv
gemessenen Personalbedarf in der Pflege zu ignorieren“, erklärt Dr. Gerald Gaß,
der Vorstandsvorsitzende der DKG.

Ausdrücklich positiv bewertet die DKG die Entscheidung des
Bundesgesundheitsministeriums, den Pflegeentgeltwert ab dem 1. Januar 2023 auf
230 Euro anzuheben und damit eine angemessene Refinanzierung der
Pflegepersonalkosten für die Krankenhäuser bereitzustellen, die noch kein
vereinbartes Pflegebudget haben. „Die Kliniken mussten bisher
Pflegepersonalkosten in Milliardenhöhe vorfinanzieren, das wird nun endlich
sachgerecht korrigiert“, betont Dr. Gaß zu dieser Änderung im Gesetz.

Hektisch wird in dem Gesetz nun versucht, Einzelaspekte des Koalitionsvertrages
umzusetzen, die vernünftigerweise im großen Finanzierungsreformvorhaben
integriert sein sollten. „Die Einführung von Hybrid-DRGs und tagesklinischer
Behandlung sind echte Paradigmenwechsel. Es bleibt abzuwarten, ob diese
Reformstücke am Ende zum großen Ganzen passen was aus der Regierungskommission
angekündigt wurde“, erklärt Gaß.

Die Stärkung von Pädiatrie und Geburtshilfe ist auf jeden Fall richtig.
Problematisch ist aber, dass die vorgesehenen 400 Millionen Euro, die die
Krankenhäuser zusätzlich bekommen sollen, den Kliniken an anderer Stelle schon
längst weggenommen wurden. „Wir bezahlen also diese Verbesserung selber, denn
425 Millionen Euro hat uns das BMG per Rechtsverordnung über den DRG-Katalog
gestrichen“, so Gaß.

Im Gesetz versteckt sich nicht zuletzt eine extreme Belastung für die
Krankenhäuser. Scheinbar geht es nur um eine technische Veränderung, wenn im
Krankenhausentgeltgesetz eine mögliche Berücksichtigung von Leistungsrückgang
im Landesbasisfallwert aufgehoben wird. Aber hinter dieser scheinbar harmlosen
Veränderung steckt eine immense, finanzielle Wucht für die Kliniken. „Gerade
jetzt wo die Krankenhäuser mit sinkenden Erlösen und extrem steigenden Kosten
zu kämpfen haben, streicht der Bundesgesundheitsminister die letzte
Möglichkeit, die verbleibenden Fixkosten bei deutlichem Leistungsrückgang über
den Landesbasisfallwert zu refinanzieren. Sehenden Auges werden hier
Krankenhäuser in wirtschaftliche Nöte geschickt. Mit dieser faktischen
Budgetkürzung wird die Versorgungssicherheit der Bevölkerung weiter gefährdet.
Am Ende muss die Politik dann wieder mit Hilfspaketen, oder vielleicht sogar
Insolvenzgeldern einspringen“, sagt der DKG-Vorstandsvorsitzende.

Quelle: DKG, 02.12.2022

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