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Ortenau Klinikum: Mehrheit der Mitarbeiter stimmt für einen Rechtsformwechsel

Ortenau Klinikum: Beschäftigte stimmen Rechtsformwechsel mit großer Mehrheit zu (Pressenachricht).



Umfangreiche und offene Kommunikation sorgt für breites Vertrauen / Betriebsübergang stärkt Rechte der Beschäftigten langfristig. Die Beschäftigten des Ortenau Klinikums stimmen mit sehr großer Mehrheit dem zum 1. Januar vollzogenen Rechtsformwechsel des Klinikverbundes von einem Eigenbetrieb zu
einer gemeinnützigen Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR) zu. Lediglich zwei der knapp 6.000 Beschäftigten des Ortenau Klinikums
haben sich aus persönlichen Gründen gegen den arbeitsrechtlich als
Betriebsübergang angesehenen Rechtsformwechsel ausgesprochen. Im letzten
Quartal 2022 hatte der Klinikverbund wie gesetzlich vorgesehen alle
Beschäftigten schriftlich über die Gründe und Folgen des Betriebsübergangs
sowie ein persönliches Widerspruchsrecht informiert.

„Das ist ein tolles Ergebnis und ein sehr großer Vertrauensbeweis in den
Arbeitgeber Ortenau Klinikum. Darüber freue ich mich sehr. Der
Rechtsformwechsel ist damit nicht nur organisatorisch erfolgreich umgesetzt,
sondern findet auch die sehr große Zustimmung unserer knapp 6.000
Beschäftigten“, betont Christian Keller, Vorstandsvorsitzender des Ortenau
Klinikums. „Wir danken allen Beschäftigten für das entgegengebrachte Vertrauen
und dem Personalrat für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Die Gründe für die sehr große Zustimmung sehen Christian Keller und
Personaldirektor Constantin Schmidt vor allem in der sehr vertrauensvollen
Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis als Klinikträger, dem Vorstand und dem
Personalrat sowie in der umfangreichen und offenen Kommunikation gegenüber den
Beschäftigten. „Mit unserer breiten Information über verschiedene
Kommunikationskanäle haben wir unsere Beschäftigten erreichen und davon
überzeugen können, dass ihre Rechte mit dem Betriebsübergang langfristig
gesichert sind. Eventuelle Unsicherheiten konnten wir so frühzeitig auffangen“,
so Schmidt.

Unter anderem suchten Keller und Schmidt das Gespräch mit den Beschäftigten bei
gemeinsamen Mitarbeiterversammlungen mit dem Personalrat an allen
Betriebsstellen. Außerdem kommunizierte das Ortenau Klinikum mit einem Video,
einer extra eingerichteten Informationsseite mit einem FAQ sowie fortlaufenden
Meldungen im Intranet über den jeweiligen Stand der Vorbereitungen zum
Rechtsformwechsel. Ein persönliches Anschreiben informierte die Beschäftigten
insbesondere über arbeitsrechtliche Aspekte des Betriebsübergangs.

Die Beschäftigten des Ortenau Klinikums haben durch den Rechtsformwechsel
Vorteile. Ihre Position und Beteiligung im Unternehmen wird gestärkt. So hat
der Betriebsübergang keine direkten Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und die
bestehenden Arbeitsverträge. Die geltenden Tarifverträge und
Dienstvereinbarungen finden weiterhin Anwendung, Sozialleistungen bleiben
bestehen. An den Sitzungen des Verwaltungsrates des Ortenau Klinikums werden
künftig zwei Vertreter des Gesamtpersonalrats teilnehmen. Zudem ist mit dem
Rechtsformwechsel die öffentliche Trägerschaft des Klinikverbundes dauerhaft
festgeschrieben.

Quelle: Pressenachricht, 20.01.2023

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