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Hessen: Mehr Einschränkungen durch Mindestmengen

Aktuelle Mindestmengenregelungen verbessern die stationäre Versorgung in Hessen (VdEK).



Krankenhäuser dürfen bestimmte Leistungen nur dann erbringen, wenn sie die dafür mindestens erforderliche Fallzahl erreichen (sog. Mindestmengenregelung). Damit sind definierte Mindestmengen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung. Die bereits geltenden
Mindestmengenregelungen unterstützen auch in Hessen eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Neben dem Qualitätsaspekt ist dies auch
wegen knapper Personalressourcen sinnvoll und nötig.

„Die weitere Anhebung der Mindestmengen für ausgewählte Leistungsbereiche ist
ein wichtiger Schritt hin zu mehr Behandlungsqualität – ganz im Sinne der
Patientinnen und Patienten. Mindestmengen verhindern, dass ein Krankenhaus
bestimmte Behandlungen oder Operationen nur gelegentlich durchführt und deshalb
mangels ausreichender Erfahrung die Behandlungsqualität leidet. Dies senkt
somit das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit bei und nach Operationen
und erhöht damit die Patientensicherheit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
legt Mindestmengen verbindlich und bundesweit einheitlich fest“, erklärt
Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen. „Aktuell zeigt
sich die zunehmende Spezialisierung in Hessen auch daran, dass in 2023 im
Verhältnis zu 2022 weniger Klinikstandorte komplexe und mindestmengenrelevante
Eingriffe durchführen dürfen. Im Sinne der Patientensicherung ist es darüber
hinaus sehr zu begrüßen, dass ab 2024 auch Mindestmengen für chirurgische
Eingriffe bei Brust- und Lungenkrebs gelten“, so Ackermann weiter.

Mindestmengenregelungen existieren für planbare komplexe stationäre Leistungen,
bei denen die Behandlungsqualität von der Durchführungs­häufigkeit abhängt.
Derzeit gibt es für sieben Indikationen gesetzliche Mindestmengenvorgaben.
Nachfolgende Tabelle listet neben den für Mindestmengen relevanten Operationen
die Zahl der aktuell jeweils dafür berechtigten Krankenhausstandorte
(KH-Standorte) in Hessen auf.

Weitere Informationen zum Mindestmengen-Regelungsverfahren liefert die
Übersichtsseite der vdek-Landesvertretung Hessen.

Quelle: VdEK, 01.02.2023

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