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Baden-Württemberg: Erste große Anhörungsrunde zur geplanten Krankenhausreform

Auftakt zu Anhörungsterminen in Baden-Württemberg mit den von der Reform betroffenen Akteuren (Pressemeldung).



Am heutigen Freitag (10. März) fand die erste Anhörung zur großen, vom Bund geplanten Krankenhausreform statt. Zahlreiche von der Reform betroffene Akteure tauschten sich auf Einladung von Gesundheitsminister Manne Lucha kritisch, aber auch konstruktiv über die Reformpläne aus.
Die große, vom Bund geplante Krankenhausreform bewegt aktuell viele Menschen auch bei uns in Baden-Württemberg. Gesundheitsminister Manne Lucha hat
zugesichert, von Anfang an alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens und
der kommunalen Familie im Land in den Prozess einzubinden. Am heutigen Freitag
(10. März) fand die erste große Anhörung dazu statt. Zahlreiche von der Reform
betroffene Akteure tauschten sich auf Einladung des Ministers kritisch, aber
auch konstruktiv über die Reformpläne des Bundes aus.

Eingeladen zu diesem ersten Termin waren alle Landrätinnen und Landräte,
Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Kommunale Landesverbände,
Krankenhausträger, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft sowie die
gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen.

Bedenken und Anregungen aller Akteure früh aufgreifen
Minister Lucha hob vor den rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hervor:
„Mir ist wichtig, alle von der Reform Betroffenen frühzeitig zu beteiligen.
Auch wenn wir uns noch am Beginn eines langen und intensiven Reformprozesses
befinden, dessen konkrete Inhalte wir selbstverständlich wie vereinbart
vertraulich behandeln, möchten wir die Bedenken und Anregungen aller Akteure
unseres Bundeslandes bereits jetzt aufgreifen. Ich denke, dass wir mit dem
heutigen Termin auch bereits einige Unklarheiten aus der Welt schaffen konnten.
Gleichzeitig möchten wir uns aber auch die Fachexpertise aus der Praxis
einholen, um diese in den Beratungsprozess mit dem Bund einbringen zu können.“

Minister Lucha legte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung auch den
vom Bund angestrebten ambitionierten Zeitplan dar. In der ersten Phase des
Reformprozesses möchten Bund und Länder bis zum Sommer gemeinsam Eckpunkte für
die Reform erarbeiten, die dann in einem mit den Ländern abgestimmten
Gesetzesentwurf münden sollen, bevor das parlamentarische
Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Ziel des Bundes ist ein Inkrafttreten
des Reformgesetzes zum 1. Januar 2024. Das Gesetz wird nach der klaren Zusage
des Bundesgesundheitsministers der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.
Diskussionsgrundlage für die Reform sind die Empfehlungen der
Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenversorgung,
wobei die Beratungen zwischen Bund und Ländern laut Minister Lucha
ergebnisoffen stattfinden.

Weg vom reinen Effizienzdenken in Fallzahlen
Minister Lucha betonte, dass man den Reformprozess konstruktiv begleiten werde
und sich über die frühzeitige Einbindung durch den Bund freue, da dringender
Handlungsbedarf bestehe und es einer Verbesserung der Versorgungsqualität
bedürfe: „Wir müssen wegkommen vom reinen Effizienzdenken in Fallzahlen. Zudem
muss die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser verbessert werden. Unser
Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung sicherzustellen mit wirtschaftlich gesunden
Krankenhäusern. Wir erwarten, dass der Bund die berechtigten Anliegen der für
die Krankenhausplanung zuständigen Länder am Ende auch miteinfließen lässt.“

In den kommenden beiden Wochen werden weitere entsprechende Anhörungstermine
mit den von der Reform betroffenen Akteuren stattfinden, unter anderem mit den
Krankenkassen, den Ärztinnen und Ärzten sowie deren Selbstverwaltung, den
medizinischen Fachgesellschaften, Pflege- und Sozialverbänden,
Rettungsdiensten, Selbsthilfeorganisationen und den Gewerkschaften.

Quelle: Pressemeldung, 10.03.2023

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