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Krankenhausreform zum Erfolg führen: Spitzenversorgung für alle ermöglichen

Hochschulmedizin: Bei Ausgestaltung der Leistungsgruppen das richtige Anforderungsmaß finden (Uniklinika).



Das Treffen der Gesundheitsminister am 23. März hat gezeigt, dass Bund und Länder trotz unterschiedlicher Interessenslagen an der Richtung der Krankenhausreform festhalten wollen. Eine so wichtige Reform, die längst überfällig ist und über deren Notwendigkeit sich alle Verantwortlichen einig
sind, darf auch nicht scheitern. Bund und Länder müssen sich die Problemlage
vor Augen halten und dürfen sich jetzt nicht im Klein-Klein verlieren. Sie
müssen anerkennen, dass diese Reform nur gemeinsam gelingen kann. Es bleibt
dabei: Die Länder tragen die Verantwortung für die Krankenhausplanung, der Bund
für die Betriebskostenfinanzierung. Eine kluge und zukunftsfeste
Weiterentwicklung in Krankenhausplanung und –finanzierung ist der Kern für eine
gelungene Krankenhausreform.

Dazu sagt Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD: „Es ist gut, wenn der
Bundesgesundheitsminister jetzt einen konkreteren Vorschlag für die Reform
machen will, über den er dann mit den Ländern gemeinsam beraten wird. Die
Grundidee, mit Levels und Leistungsgruppen die Krankenhausversorgung
zukunftsfest weiterzuentwickeln, muss weiterhin im Mittelpunkt stehen. Dies
schließt die Ausweisung des Level IIIU der Universitätsklinika ein. Die
Leistungsgruppen dürfen zudem nicht mit Anforderungen überfrachtet werden, die
gut gemeint aber praktisch nicht umsetzbar sind. Die Kriterien dürfen
ambitioniert sein, um Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige
Versorgung zu gewährleisten, aber sie dürfen nicht unerfüllbar sein.“

Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD, ergänzt: „Klare, aber in ihrer Anzahl
überschaubare Strukturkriterien sind der bessere Ansatz als schwer nachweisbare
Prozesskriterien. Darauf muss bei der Entwicklung der Leistungsgruppen geachtet
werden. Am Ende brauchen wir Leistungsgruppen, die im Zusammenhang mit Level
und Vorhaltefinanzierung stehen. Dabei gilt: Komplexe Leistungsgruppen, die
mehr Vorhaltung erfordern, müssen auch mit höheren Vorhaltebudgets assoziiert
sein. Dies gilt insbesondere für Universitätsklinika, die ein einzigartiges
medizinisches Spektrum vorhalten und damit Patienten weiterhelfen können, wenn
andere nicht mehr weiterwissen.“

Die Reform muss am Ende gute Medizin fördern, die den Patientinnen und
Patienten zu Gute kommt. Gute Medizin ist heute interdisziplinär und holt je
nach Krankheitsbild die geeigneten Expertinnen und Experten zusammen. Das geht
auf regionaler Ebene nur durch die Zusammenarbeit in Netzwerken. Uniklinika mit
ihrer regionalen Strahlkraft haben die notwendige Größe und Expertise, die
regionale Versorgung zu koordinieren. In so einem Netzwerk übernimmt jeder
Akteur entsprechend seiner Rolle eine wichtige Aufgabe. So entsteht „Netzwerk
statt Stückwerk“ und „Spitzenversorgung für alle“.

Quelle: Uniklinika, 28.03.2023

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