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Reformziele mit NRW-Krankenhausplanung abgleichen

NRW-Krankenhausplanung als Diskussionsgrundlage für bundesweite Krankenhausplanung nutzen (Ärztekammer Nordrhein).



"Aus unserer Sicht gibt es derzeit keine inhaltlichen Argumente dafür, die in NRW angestoßene und in sorgfältiger Analyse und Planung entwickelte Krankenhausreform zu stoppen, so wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der SPD-Fraktionschef in NRW, Thomas Kutschaty, am vergangenen
Dienstag gefordert haben", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, heute bei der Kammerversammlung im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf.

Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft, Pflege und Ärztekammern haben im
Einvernehmen und unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales in Nordrhein-Westfalen einen Paradigmenwechsel in der
Krankenhausplanung eingeleitet. Statt Betten sollen künftig verstärkt
Leistungen geplant werden. Überkapazitäten insbesondere in den Ballungsgebieten
sollen abgebaut, die Spezialisierung bei komplexen medizinischen Leistungen
ausgebaut und zugleich die Grund- und Notfallversorgung auch auf dem Land
gesichert werden.

Diese Ziele, so die Kammerversammlung, seien durchaus kompatibel zu den von der
Regierungskommission vorgestellten Zielen einer bundesweiten Krankenhausreform.
Selbst Mitglieder der von Lauterbach eingesetzten Krankenhauskommission hätten
die NRW-Krankenhausplanung als gute Diskussionsgrundlage für die weiteren
Reformschritte im Bund gewertet.

"Eine bundesweite Reform, die jetzt nicht die Flexibilität hat,
unterschiedliche Versorgungsbedarfe der Länder zu berücksichtigen, wird keine
qualitativen Verbesserungen in der Krankenhausversorgung bewirken", so Henke in
Düsseldorf. "Im Gegenteil: sie verhindert, dass die Länder mit ausreichend
Spielraum ihre grundgesetzlich zugeordnete Aufgabe der Krankenhausplanung
effektiv wahrnehmen können."

Die nordrheinische Ärzteschaft erwartet vom Bundesgesundheitsminister, im
Reformprozess mit den Ländern gemeinsame Wege zu finden, um eine qualitativ
hochstehende Krankenhausversorgung auch zukünftig sicherzustellen.

Quelle: Ärztekammer Nordrhein, 11.03.2023

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