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Der notwendige Schritt löst keine grundlegenden Probleme

DKG zu Milliardenhilfen für die Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Anlässlich der gestrigen 1. Lesung des Erdgas-Wärme-Preisbremsen- und Strompreisbremsengesetzes im Deutschen Bundestag begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) grundsätzlich die Maßnahme einen Teil der zugesicherten Milliardenhilfen für die Krankenhäuser zum Ausgleich der Inflationsbelastung
als pauschale Mittel vorzusehen. Eine nachhaltige Wirtschafts- und Investitionsplanung der Kliniken bleibt aber dennoch fast unmöglich. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:

„Die Krankenhäuser leiden seit Jahren unter einer strukturellen
Unterfinanzierung bei ihren Betriebskosten und den Investitionen. Aktuell
extreme Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen und eine fehlende
Refinanzierung der Inflation stellen die Krankenhäuser vor ein schier
unlösbares Problem. Dass jetzt weitere 2,5 Milliarden Euro als pauschale
Energiehilfen ausgezahlt werden sollen, ist ein dringend notwendiger Schritt.
Aus diesem Anlass haben wir die seit Ende März auf der Website der DKG laufende
Defizit-Uhr aktualisiert, die Tag für Tag die stetig wachsende Differenz
zwischen Einnahmen und Ausgaben aller Krankenhäuser in Deutschland anzeigt.
Fakt ist aber auch, dass auch diese 2,5 Milliarden Hilfe den finanziellen Druck
auf die Krankenhäuser nicht nachhaltig verringert. Denn selbst unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Energiehilfen werden alle Krankenhäuser bis
Ende 2023 ein inflationsbedingtes Defizit von rund 10 Milliarden Euro
aufweisen. Deshalb sind Bund und Länder weiterhin gemeinsam in der Pflicht, für
einen nachhaltigen Inflationsausgleich sowie einen Ausgleich von
Kostensteigerungen im Bereich der Tarifverträge zu sorgen, um die
Insolvenzgefahr zu bannen und die Finanzierung der Krankenhäuser langfristig zu
sichern. Anderenfalls setzt sich der kalte Strukturwandel auf Kosten der
Mitarbeitenden in unseren Häusern ungebremst fort und gefährdet die Versorgung
der Patientinnen und Patienten.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 26.05.2023

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