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Notfallpatienten: Weiterleitung in die vertragsärztliche Versorgung ausgehebelt

BVOU kritisiert überraschende Änderung in der Notfallversorgung scharf (Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie).



Mit Kritik reagiert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) auf den zustimmenden Beschluss der Ampelkoalition, dass Krankenhäuser zukünftig keine Fälle mehr an Praxen weiterverweisen dürfen. Dazu Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident: Alle Bemühungen, das Krankenhauspersonal zu
entlasten, alle Bemühungen sich auf echte Notfälle zu fokussieren werden konterkariert. Man handelt gegen die Empfehlungen der Regierungskommission und
gegen den Sachverstand der Fachgesellschaften. Ein Lehrstück für Realitätsferne!“

Hintergrund ist ein Änderungsantrag der Ampelkoalition, welcher ohne
Vorankündigung in den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung
in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) eingebracht
wurde. Die Zustimmung fand am Freitag, den 26. Mai 2023 statt.
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Quelle: Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie, 26.05.2023

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