SG Aurich zur Abgrenzung von stationärer zu ambulanter Versorgung und Vergütung im Krankenhaus
Az. S 48 KR 218/18: Stationär oder Ambulant? Neben der Intensität der eingesetzten Mittel ist auch der Bewertungsspielraum bei der ambulanten Vergütung heranzuziehen (Urteilsbegründung).
DRG-Recht - Kostendeckung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - Niedersachsen - Notfallbehandlung - Ostfriesland - primäre Fehlbelegung - S 48 KR 218/18 - Schlaganfall - Schlaganfallversorgung - Schockraum - Sozialgericht - Sozialgericht Aurich - stationäre Abrechnung - Stroke Unit - Verlegung - URL