Klinikverbund Hessen mit Stellungnahme zu den Änderungen am KHVVG
Änderungen an der Krankenhausreform haben wenig Substanz und gehen nicht auf die wesentliche Kritik ein (Pressemeldung).
„Die gestern von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach vorgestellten Änderungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gehen nicht auf die wesentliche Kritik der Länder und der Krankenhäuser ein und enthalten insgesamt wenig Substanz“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. In einer Pressekonferenz hatte Prof. Lauterbach am 09.10.2024 die geplanten Änderungen vorgestellt. Die von den Bundesländern geforderten weitergehenden Änderungen und die Kritik der Krankenhäuser, insbesondere an der geplanten komplexen Finanzierung über eine so genannte Vorhaltevergütung, seien darin jedoch nicht berücksichtigt. Es gebe zwar einige kleinere Änderungen, die auch von den Krankenhäusern begrüßt werden könnten, doch dies ändere nichts an der grundsätzlichen Kritik bezüglich der Komplexität der Krankenhausreform und der damit verbundenen Bürokratie sowie dem uneinschätzbaren Risiko für die Krankenhausversorgung insgesamt. „Die angespannte finanzielle Lage der Krankenhäuser wird trotz der Reform nicht gelöst und unsere kommunalen Träger – die Städte und Landkreise – werden weiterhin erhebliche Mittel für die Krankenhäuser bereitstellen müssen, zu Lasten der eigentlichen Aufgaben oder der anderen wichtigen Aufgaben der Gemeinden wie Kita, Schule oder Vereinsförderung, nur weil der Bund hier im Umfang eines einstelligen Milliardenbetrags seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.“, betont Neyer.
Die Änderungsvorschläge enthielten einige problematische Regelungen beispielsweise zur ambulanten Versorgung an Krankenhäusern. „Grundsätzlich haben auch die Krankenhäuser das Interesse, verstärkt ambulante Behandlungen durchzuführen – schon aus personellen Gründen“, erklärt Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen. Doch die Vorgabe zur massiven Ausweitung der Hybrid-DRG-Fälle sei problematisch, da eine Ausweitung der ambulanten und hybriden Behandlungen in den Krankenhäusern auch entsprechende bauliche und strukturelle Voraussetzungen benötige, die erst geschaffen werden müssten. Zudem sei in diesen Fällen auch eine Voraussetzung, dass eine ausreichende Nachsorge durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vorhanden sei. Weitere vorgesehene Regelungen führten zu noch mehr Bürokratie bei den Krankenhäusern.
Der enge Zeitplan und der dadurch bedingte hohe Zeitdruck führe zudem dazu, dass die Regelungen nicht ausreichend diskutiert würden und Stellungnahmen der Verbände nicht möglich seien. „Grundsätzlich ist es aus demokratischer Sicht fragwürdig, die Änderungen der Presse vorzustellen, ohne dass sie den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses und den Betroffenen vorliegen“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Eine so umfangreiche und komplexe Reform brauche eine ausreichende und gründliche Diskussion und eine Möglichkeit, die Auswirkungen der Regelungen abzuschätzen. Die jedoch immer wieder versprochene Folgenabschätzung liege jedoch immer noch nicht vor. „Ich sehe ein erhebliches Risiko für die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland, wenn solche komplexe Regelungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen in extrem kurzer Frist und ohne Abschätzung der Folgen umgesetzt werden sollen“, betont Schaffert.
Quelle: Pressemeldung, 10.10.2024