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Bewilligungsbescheide an Vincentius Krankenhaus in Speyer

Bewilligungsbescheide an Vincentius Krankenhaus in Speyer (Pressenachricht).



Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, hat dem Vincentius Krankenhaus in Speyer zwei Bewilligungsbescheide in Höhe von 3.686.843 Euro überreicht. Hiervon dienen 3.470.000 Euro der Erweiterung und Modernisierung der Notaufnahme, insbesondere um den gestiegenen
Fallzahlen gerecht zu werden. Mit den übrigen Mitteln soll ein durchgehend digitales Medikationsmanagement eingerichtet werden, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen.
Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit,
und Dr. Wolfgang Schell, Vorstand der Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner
Schwestern.

„Die bewilligten Mittel sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden
Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich
für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat
uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir
schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen
im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte
Denis Alt bei der Übergabe der Bescheide. Hochwertige und moderne
Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser
Legislaturperiode.

„Ich bin hoch erfreut über diese Förderung. Die Landesregierung investiert
damit in die Zukunft des Sankt Vincentius Krankenhauses und bringt zum
Ausdruck, welch wichtigen Beitrag unser Krankenhaus zur medizinischen
Versorgung der Bürgerinnen und Bürgern in Speyer und der Region leistet“, so
Dr. Wolfgang Schell, Vorstand der Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner
Schwestern.

Neben der feierlichen Einweihung des neu errichteten Bettenhauses hat
Staatssekretär Alt einen Festbetrags- und Bewilligungsbescheid für die
Erweiterung und Modernisierung der zentralen Notaufnahme in Höhe von 3,47 Mio.
Euro überreicht. Im Erdgeschoss des Sankt Vincentius Krankenhauses in Haus C
ist ein Umbau zur Vergrößerung der aktuellen Notaufnahme geplant, um so den
gestiegenen Fallzahlen gerecht zu werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit
geschaffen werden, infektiöse Patientinnen und Patienten mit getrennter
Wegeführung isoliert aufnehmen zu können. Zusätzlich dazu wird die angrenzende
offene Wagenhalle der Liegendkrankenvorfahrt verlängert, um so eine
weitreichend wetter- und sichtgeschützte Vorfahrt zu ermöglichen.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde
der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren.
Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei
u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale
Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege-
und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur
IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für
Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das
Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher
rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt
den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der
Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur
Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der
„Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und
Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und
Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für
Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen
(https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/)
aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen
Krankenhäuser festlegen.

Quelle: Pressenachricht, 14.04.2022

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