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Insolvenzverfahren beim Klinikum Peine offiziell aufgehoben mydrg.de





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Insolvenzverfahren beim Klinikum Peine offiziell aufgehoben

Insolvenzverfahren beim Klinikum Peine offiziell aufgehoben (WillmerKöster).



Sanierungschancen des Insolvenzrechts in nur sieben Monaten genutzt: Wegweisendes Praxisbeispiel für die erfolgreiche Eigenverwaltung von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen

Peine/Münster/Bremen, 2. November 2020

Das Insolvenzverfahren beim Klinikum Peine ist knapp einen Monat nach der
Rekommunalisierung des Krankenhauses offiziell aufgehoben. Dies teilten das
Eigenverwaltungsteam der Kanzlei BBORS Kreuznacht um die Rechtsanwälte Dr.
Frank Kreuznacht und Thore Voß und der vom Gericht bestellte Sachwalter Dr.
Malte Köster aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER mit. Nach der Übernahme des
Klinikums durch den Landkreis und die Stadt Peine Anfang Oktober 2020 wurden
jetzt auch die letzten formalen Schritte im Insolvenzverfahren abgeschlossen.
Das Schlussverzeichnis zur Verteilung der verwalteten Treuhandgelder an die
Gläubiger gemäß des Insolvenzplans liegt vor und das zuständige Amtsgericht hat
am 31.10.2020 den Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlassen.

Mit der erfolgreichen Sanierung in Eigenverwaltung und der erfolgten
Rekommunalisierung ist das Klinikum Peine ein wegweisendes Praxisbeispiel für
die Sanierung von Krankenhäusern und Reha-Kliniken. Viele Einrichtungen
befinden sich vor dem Hintergrund des tiefgehenden Wandels in der Branche und
der Herausforderungen durch die Corona-Situation in einer finanziellen
Schieflage. Gesundheitsexperten rechnen damit, dass sich dieser Trend in den
kommenden Monaten und Jahren noch weiter verstärkt.

Der Weg des Klinikums Peine zeigt beispielhaft auf, wie sich Sanierungschancen
des Insolvenzrechts unter den speziellen Bedingungen im Krankenhaussektor
erfolgreich nutzen lassen. So konnte das Klinikum über die Eigenverwaltung nach
nur sieben Monaten wirtschaftlich stabilisiert werden. Im Einzelnen hatte die
Klinikum Peine gGmbH im März 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Nachdem der Insolvenzplan Ende
September 2020 rechtskräftig wurde, erfolgte die offizielle Übernahme der
Gesellschaftsanteile am Klinikum durch den Landkreis und die Stadt Peine
planmäßig zum 1. Oktober 2020. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens markiert
nunmehr den Schlusspunkt der Sanierung.

Dr. Frank Kreuznacht: „Mit der Rekommunalisierung war das Ziel des Erhalts des
Klinikums und der Absicherung von Zukunftsperspektiven erreicht. Jetzt ist das
Insolvenzverfahren auch ganz offiziell aufgehoben. Das Klinikum Peine lässt die
Insolvenz hinter sich, damit beginnt eine neue Zeitrechnung. Der erfolgreiche
Abschluss des Insolvenzverfahrens zeigt gleichzeitig, dass die Eigenverwaltung
gerade für Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen mit den besonderen
Rahmenbedingungen im medizinischen Sektor ein sehr wirksames Instrument zur
Sanierung ist. Bereits heute ist abzusehen, dass sich die schwierige Situation,
in der sich zahlreiche medizinische Einrichtungen in ganz Deutschland befinden,
in den kommenden Jahren nochmals deutlich verschärfen wird.“

Dr. Malte Köster: „Nach der jetzt erfolgten Aufhebung des Insolvenzverfahrens
können sich die Verantwortlichen beim Klinikum Peine ganz auf die Umsetzung des
medizinischen Konzeptes fokussieren. Als Sachwalter bleibt noch die Aufgabe,
entsprechend der Liquiditätsvorschau, die Verteilung der erwirtschafteten
Treuhandgelder an die Gläubiger vorzunehmen. Mit dem Insolvenzplan als Kern der
Sanierung hat das Team der Eigenverwaltung eindrucksvoll aufgezeigt, wie sich
medizinische Einrichtungen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden,
zügig wieder auf stabile Beine stellen lassen.“

Über B BORS│ KREUZNACHT R e c h t s a n w ä l t e:

B BORS │ KREUZNACHT RECHTSANWÄLTE ist eine auf die Rechts- und
Sanierungs-beratung und Insolvenzverwaltung spezialisierte überregionale
Kanzlei mit sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und
Thüringen. Rechtsanwälte, Diplom-Kaufleute und Betriebswirte arbeiten
interdisziplinär eng zusammen, um Restrukturierungen erfolgreich zu gestalten.
Dies sowohl in Insolvenzverfahren, in denen die Anwälte von B BORS │ KREUZNACHT
RECHTSANWÄLTE als Insolvenzverwalter, Sachverwalter oder im Rahmen von
Eigenverwaltungen tätig werden, wie auch in außergerichtlichen Sanierungen und
der Vorbereitung von restrukturierenden Insolvenzverfahren. Nähere
Informationen erhalten Sie unter: www.bbors-kreuznacht.de

Über WILLMERKÖSTER:

WILLMERKÖSTER ist als Rechtsanwaltskanzlei konsequent auf die
Insolvenzverwaltung spezialisiert. Die Unabhängigkeit der Kanzlei ermöglicht es
ihr, Lösungen im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessensgruppen im Sinne
der anvertrauten Insolvenzverfahren und ohne wechselseitige Abhängigkeiten zu
finden. Ihre Expertise und Leistungsfähigkeit als hochspezialisierte Einheit
hat die Kanzlei in zahlreichen Sanierungen von Unternehmen verschiedener Größe
und unterschiedlicher Branchen nachgewiesen. Insgesamt führt WILLMERKÖSTER ein
Team von rund 100 Mitarbeitern in sechs Büros in Niedersachsen, Bremen und
Hamburg und wird von rund 20 Insolvenzgerichten regelmäßig beauftragt.

Quelle: WillmerKöster, 02.11.2020

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