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Ortenau Klinikum: MDK-Reformgesetz ist Mogelpackung und verhindert solide Haushaltsplanung

MDK-Reformgesetz ist Mogelpackung und verhindert solide Haushaltsplanung / Ortenau Klinikum erwartet bis zu 1,8 Millionen Euro zusätzliche finanzielle Einbußen in 2020 (Pressemitteilung).



Den Kliniken in Deutschland drohen ab dem kommenden Jahr weitere finanzielle Belastungen. Grund dafür ist das am 7. November im Bundestag verabschiedete MDK-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Auch das Ortenau Klinikum sieht dadurch weitere finanzielle Belastungen auf sich zukommen. Die
Auswirkungen des neuen Gesetzes werden uns im kommenden Jahr voraussichtlich
mit bis zu 1,8 Millionen Euro Einbußen in unserer Bilanz treffen“, so Ortenau
Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller. In den folgenden Jahren könnten die
finanziellen Kürzungen sogar noch höher ausfallen.

Das MDK-Reformgesetz soll insbesondere durch eine Neustrukturierung des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und eine Neuregelung der
Rechnungsprüfung in Zukunft eine faire Prüfung der Krankenhausabrechnungen
gewährleisten. So sollte beispielsweise die sogenannte Prüfquote - die
Krankenkassen prüfen bundesweit derzeit rund 15 bis 30 Prozent der ihnen in
Rechnung gestellten Krankenhausfälle - auf zehn Prozent gesenkt werden.

Die jetzt enthaltenen Regelungen zur Rechnungsprüfung stoßen bei den
Krankenhäusern jedoch auf heftige Kritik. Denn kurz vor Verabschiedung des
Gesetzes wurde per Änderungsantrag die Prüfquote für 2020 auf 12,5 erhöht und
zudem eine Strafzahlung für die Krankenhäuser eingeführt. Künftig müssen sie
eine Strafzahlung in Höhe von zehn Prozent der Differenz zwischen dem
ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag, mindestens jedoch in Höhe
von 300 Euro pro Fall, entrichten, wenn der MDK eine Abrechnung beanstandet. Je
nach der Anzahl der beanstandeten Rechnungen, kann die Prüfquote für einzelne
Häuser in den kommenden Jahren sogar weiter steigen. „Das Gesetz stellt sich
nachträglich als Mogelpackung für die Krankenhäuser heraus“, ist Keller
verärgert.

Insbesondere kritisiert der Geschäftsführer, dass ein Gesetz mit derart großen
finanziellen Auswirkungen bereits nach wenigen Wochen in Kraft treten soll.
„Damit lässt der Gesetzgeber den Krankenhäusern keine Chance auf eine solide
Haushaltsplanung, treibt sie in die roten Zahlen und setzt seine Politik der
ungeregelten Marktbereinigung fort.“ Auch dieses Gesetz werde Spuren in der
Krankenhauslandschaft hinterlassen.

Aufgrund der seit Jahren bestehenden unzureichenden Krankenhausfinanzierung
durch Bund und Land und weitere ungünstige Rahmenbedingungen seien viele
Kliniken finanziell in einer schwierigen Lage. Auch für das Ortenau Klinikum
erwartet der Geschäftsführer im laufenden Jahr ein hohes Defizit. „Durch
zusätzliche Kürzungen wird unsere finanzielle Lage dann weiter verschärft“,
betont Keller.

Der Geschäftsführer des Ortenau Klinikums wendet sich vor allem auch gegen die
Begriffe Falschabrechnungen und Strafzahlungen. In den allermeisten Fällen
würde der MDK einen zu langen Krankenhausaufenthalt bemängeln. Die Verweildauer
sei jedoch keine Frage der richtigen oder falschen Abrechnung, sondern der
gegebenen Behandlungssituation geschuldet. Keller schildert das Verhalten des
MDK am Beispiel einer 82-jährigen Patientin mit Krebs im Endstadium. Nach einer
Operation habe das Ortenau Klinikum versucht, die Patientin mit einer
palliativen Komplexbehandlung für eine häusliche Versorgung zu stabilisieren.
Erst als dies nicht gelang, musste die Patientin in eine Pflegeeinrichtung
verlegt werden. Dies konnte Mangels freier Pflegeplätze erst nach mehreren
Tagen erfolgen. Der MDK stuft die letzten sechs Tage als „Fehlbelegung“ ein und
kürzte die Rechnung des Ortenau Klinikums um rund 2.200 Euro.

„Dafür, dass wir Patienten versorgen, sollen wir bestraft werden“, so Keller.
Wenn es keine Plätze in geeigneten Pflegeeinrichtungen gebe, könne die Klinik
die Patienten nicht einfach auf die Straße setzen. Es sei ein Skandal, dass die
Kliniken für bestehende Versorgungslücken in anderen Sektoren, wie etwa dem
Pflegebereich, finanziell aufkommen sollen.

Quelle: Pressemitteilung, 19.12.2019

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