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Sachsen-Anhalt: Kündigungen am Krankenhaus Havelberg

Nach erfolglosen Gesprächen mit dem Betriebsrat und dem Landkreis Stendal erhalten 53 Mitarbeiter des Krankenhauses Havelberg die Kündigung mit Rückkehroption im Fall eines Trägerwechsels (Pressemitteilung).



Ab Montag, dem 30. März 2020, erhalten 53 am Havelberger Krankenhaus verbliebene Mitarbeiter*innen ihre Kündigung mit einer Ergänzung, die die Rückkehr in den Krankenhausbetrieb ermöglicht, sollte die Klinik innerhalb der nächsten drei Monate an einen anderen Betreiber verkauft werden können. Zwar hat KMG in den letzten Tagen noch sehr konstruktive Gespräche mit dem Landkreis
Stendal geführt und alles darangesetzt, den Interessen des Landkreises entgegen
zu kommen, zuletzt jedoch scheiterte der Versuch, die Kündigungen für drei
weitere Monate aufzuschieben.

KMG war zu weitreichenden Zugeständnissen bereit, die auf der anderen Seite
auch für den Landkreis und gegebenenfalls das Land bedeutet hätten, etwas für
den vorläufigen Erhalt des Krankenhaues zu leisten. Voraussetzung für eine
gemeinsame Vereinbarung wäre vor dem Hintergrund der minimalen Belegung der
Klinik zudem die Zustimmung des Betriebsrats zur Kurzarbeit gewesen.
Bedauerlicherweise kam eine Vereinbarung jedoch nicht zustande. Für den ganz
überwiegenden Teil der Mitarbeiter*innen gibt es die Option, dass sie - falls
der Landkreis keinen neuen Krankenhausbetreiber findet und KMG seiner
Verpflichtung nachkommen muss, die Klinik in ein Seniorenheim umzuwandeln – ein
Arbeitsangebot für die neue Einrichtung am heutigen Standort oder in anderen
KMG Einrichtungen in der Region erhalten werden.

Das Havelberger Krankenhaus ist bedauerlicherweise weder personell noch von der
Ausstattung her dazu in der Lage, Covid-19-Patient*innen mit schwerem
Krankheitsverlauf zu versorgen. Gleichwohl wird das KMG Klinikum Havelberg auch
in den kommenden Wochen und Monaten im Rahmen des Möglichen alles daran setzen,
einen Beitrag in der Corona-Krise zu leisten. Trotz der nun ausgesprochenen
Kündigungen wird der Krankenhausbetrieb über den 01.04.2020 hinaus fortgesetzt.
Die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse wird durch die Kündigungen erst mit Ablauf
des 30.09.2020 beendet.

Quelle: Pressemitteilung, 30.03.2020

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