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St. Georg Klinikum Eisenach mit neuen Aufsichtsratsmitgliedern

St. Georg Klinikum Eisenach mit neuen Aufsichtsratsmitgliedern (Pressemitteilung).



Am 14. Januar 2019 wählten die Aufsichtsratsmitglieder des St. Georg Klinikums einstimmig ihre neuen Vorsitzenden. Auf den bisherigen Vorsitzenden Sven Kost (entsandt von der Christliches Krankenhaus Eisenach gGmbH ) folgt nun Ingo Wachtmeister
(entsandt von der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion gGmbH), auf den stellvertretenden Vorsitzenden Stefan Wagner (entsandt von der
Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der
Wartburgregion gGmbH) folgt Ursula Becker-Rathmair (entsandt von der
Krankenhaus Eisenach gGmbH)
Ich danke den scheidenden Aufsichtsratsvorsitzenden für die hervorragende
Zusammenarbeit und wünsche unseren neuen Vorsitzenden gutes Gelingen und Gottes
Segen für die anstehenden Aufgabe, so Geschäftsführer Thomas Breidenbach im
Anschluss an die Wahlen.

Turnusmäßig stand nach vier Jahren die Neuwahl an, bei der es einige Regeln zu
befolgen gibt. Diese ergeben sich aus der besonderen Trägerschaft des St. Georg
Klinikums. Jeweils zu 50 % liegt diese in kommunaler sowie in kirchlicher
Hand. Während die kommunale Trägerschaft nochmals gesplittet ist in einen
städtischen Anteil und einen Anteil des Wartburgkreises, teilen sich die
evangelische und die katholische Kirche ihren Anteil. Alle Gesellschafter
entsenden Mitglieder in den Aufsichtsrat des Klinikums. Den Vorsitz und dessen
Stellvertretung übernehmen abwechselnd ein kommunaler und ein kirchlicher
Vertreter.

Der Aufsichtsrat – bestehend aus elf Mitgliedern – ist neben der
Gesellschafterversammlung das wichtigste Entscheidungsgremium für das Klinikum.
Auch die Mitarbeitervertretung des St. Georg Klinikums besetzt zwei Sitze und
hat somit eine starke Stimme. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates, der regulär
vier Mal jährlich zusammenkommt, gehören u.a. strategische Weichenstellungen,
die Empfehlung des jährlichen Wirtschaftsplans an die Gesellschafter, die
Beratung und Entlastung des Geschäftsführers oder die Bestellung von
Prokuristen sowie die Besetzung von Chefarztpositionen.

Quelle: Pressemitteilung, 28.01.2019

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