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Stellungnahme zur Berichterstattung im aktuellen Ermittlungsverfahren

Stellungnahme zur Berichterstattung im aktuellen Ermittlungsverfahren (EVK Bielefeld).



Im September 2019 hat eine Patientin des Evangelischen Klinikums Bethel (EvKB) Strafanzeige gegen einen damaligen Assistenzarzt (AA) gestellt. Im April 2020 hat das EvKB mit der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses von der Anzeige erfahren. Im Durchsuchungsbeschluss ging es ausschließlich um den Tatverdacht der Körperverletzung
in Bezug auf eine nicht sachgerechte Medikamentengabe. Klinikleitung und
Geschäftsführung haben vollumfänglich und unverzüglich kooperiert und
geforderte Unterlagen übergeben. Der Mitarbeiter wurde unverzüglich freigestellt.

Hier der Hergang, wie er sich aus Sicht des EvKB darstellt:

Aufgrund einer Patientenbeschwerde im September 2019 wurde das EvKB auf ein
mögliches Fehlverhalten eines Assistenzarztes (AA) aufmerksam. Die Patientin
warf dem AA vor, ihr mutmaßlich Sedativa/Betäubungsmittel verabreicht zu haben.
Die Zimmernachbarin äußerte ebenfalls diesen Verdacht. Noch an demselben Tag
fand ein Gespräch des Oberarztes mit den Patientinnen statt, das der Klärung
des Sachverhalts dienen sollte. Außerdem wurde der AA durch den zuständigen
Chefarzt zu den vorgebrachten Beschwerdegründen befragt. Es gab zu diesem
Zeitpunkt keinerlei Hinweis auf ein Sexualdelikt im EvKB. Auch von den
Patientinnen wurde nichts Derartiges geäußert. Es wurden alle erforderlichen
Maßnahmen eingeleitet, um dem Vorwurf der nicht-sachgemäßen Medikamentengabe
nachzugehen. Neben dem oben genannten Gespräch wurden auf Vorschlag des
Oberarztes am selben Tag medizinisch-labortechnische Untersuchungen
durchgeführt, um den Vorwurf objektiv abzuklären. Zusätzlich wurde der
Betäubungsmittel-Verbrauch der gesamten Klinik kontrolliert. Beide
Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten. Zu dem damaligen Zeitpunkt ließ
sich auf Grundlage dieser Aufarbeitung der Verdacht der Patientinnen nicht
erhärten. Die Beschwerde und die Aufarbeitung wurden noch am gleichen Tag
ausführlich protokolliert.

Zwei Monate zuvor, also im Juli 2019, soll während eines vorhergehenden
Klinikaufenthaltes eine der beiden Patientinnen eine Propofol-Flasche in ihrem
Bett gefunden und dem Klinikpersonal übergeben haben. Zu diesem Zeitpunkt kam
es zu keiner offiziellen Beschwerde. Im September 2019 hat die betroffene
Patientin im Zuge ihrer Beschwerde über diesen Vorgang berichtet. Weder die
Pflegedienstleitung noch die ärztliche Leitung hatten bis dahin Kenntnis von
dem Fund einer solchen Flasche. Aus diesem Grund konnte keine Klärung des
Sachverhalts erfolgen. Auch aus den laufenden Ermittlungen ist uns
Gegenteiliges nicht bekannt. Propofol ist ein Narkosemittel, das nicht unter
das Betäubungsmittelgesetz fällt. Der Verbrauch von Propofol liegt im EvKB bei
jährlich 44.000 Ampullen. Diese Größenordnung ist für das EvKB als Haus der
Maximalversorgung mit hohem Notfallaufkommen ein normaler Wert.
Betäubungsmittel, wie Opiate, werden dagegen verschlossen aufbewahrt und streng
kontrolliert.

Der Vorwurf der nicht-sachgerechten Medikamentengabe aus dem September 2019
wurde somit sorgfältig seitens der Klinikleitung aufgearbeitet. Trotz aller
Bemühungen ergaben sich keine Beweise für ein Fehlverhalten des AA, die Anlass
dazu gegeben hätten, die Behörden einzuschalten, insbesondere gab es keinerlei
Hinweise oder Beschwerden, die auf ein Sexualdelikt hingewiesen haben.

Diese Sachlage hat sich jedoch seit Bekanntgabe der neuen Ermittlungsergebnisse
durch die Staatsanwaltschaft am Dienstag, den 22. September grundlegend und
dramatisch verändert. Das EvKB sieht sich nun mit einer hochkriminellen Tat
konfrontiert.

Quelle: EVK Bielefeld, 26.09.2020

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