Vivantes mit neuer Aufsichtsrätin
Vivantes mit neuer Aufsichtsrätin (Berlin).
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, beschlossen, Ulrike Gote in den Aufsichtsrat der Vivantes − Netzwerk für Gesundheit GmbH zu entsenden.
Der Senat hat die hierfür nach § 6 Abs. 2 des Senatorengesetzes erforderliche
Ausnahmegenehmigung erteilt.
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Senatorengesetzes in der Fassung vom 6. Januar 2000
(GVBl. S. 221, − zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2016
[GVBl. S. 334]), dürfen die Mitglieder des Senats weder der Leitung noch dem
Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem sonstigen Organ oder Gremium eines auf
Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Senat kann gemäß § 6 Abs. 2 Satz
1 SenG Ausnahmen zulassen, wenn die Wahl oder Entsendung im öffentlichen
Interesse liegt.
Das Land Berlin ist alleiniger Gesellschafter der Vivantes − Netzwerk für
Gesundheit GmbH.
Gemäß Art. 50 der Verfassung von Berlin wird der Entwurf des
Änderungsstaatsvertrags zunächst dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme
vorgelegt. Anschließend soll der Staatsvertrag unterzeichnet und durch das
Abgeordnetenhaus ratifiziert werden.
Quelle: Berlin, 25.01.2022