Az. C-29/17: Off-Label-Anwendungen im Krankenhaus stehen dem EU-Recht nicht entgegen
Off-Label-Use: Übernahme der Kosten eines Arzneimittels für eine Anwendung, die nicht von seiner Genehmigung für das Inverkehrbringen erfasst ist, durch ein nationales Krankenversicherungssystem verstößt nicht gegen das Unionsrecht (Europäischer Gerichtshof).
Arzneimittel - Bevacizumab - Avastin - Indikationsstellung - Kostenübernahme - Krankenhausapotheke - Krankenhausrecht - Krankenkassen - monoklonale Antikörper - Off-Label-Use - Onkologie - Sozialgericht - URL