Angaben der Krankenhäuser zu den pflegesensitiven PpUGV-Bereichen
Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gemäß § 137i Abs. 4a SGB V (InEK).
Strukturdaten gem. § 5 Abs. 3 PpUGV (InEK, PDF, 27 MB).
Strukturelle Veränderungen gem. § 5 Abs. 4 PpUGV (InEK, PDF, 12 MB).
Gesamtübersicht der am 01.01.2023 gültigen Stationen und einzuhaltenden Pflegepersonaluntergrenzen (InEK, PDF, 14 MB).
Gemäß § 137i Abs. 4a SGB V werden bis zum 15. Februar eines Jahres für jedes Krankenhaus unter Nennung des Namens und des Institutionskennzeichens des jeweiligen Krankenhauses und soweit möglich für jeden Standort eines Krankenhauses gesondert die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven
Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grund des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung oder einer Vereinbarung der Vertragsparteien nach Absatz 1 übermittelt haben, veröffentlicht.
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Quelle: InEK, 14.02.2023