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Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags

Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die in der Anlage zu der Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags vom 23.09.2016 genannten DRG-Fallpauschalen sind gemäß § 1 Satz 4 der Vereinbarung zur Umsetzung des
Fixkostendegressionsabschlags bei einem diese DRG-Fallpauschalen betreffenden Umbau des Fallpauschalenkatalogs entsprechend anzupassen. Demgemäß werden die DRG-Fallpauschalen für das
Jahr 2019 auf Basis des G-DRG-Kataloges 2019 angepasst.
Artikel 1
Die Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags
vom 23.09.2016, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 16.10.2017, wird für das
Jahr 2019 wie folgt neu gefasst:
Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 22.11.2018

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