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Anpassungen der Festlegungen in 2023: Festlegungen mit Wirkung ab dem 1. betrachteten Quartal 2023

Die Festlegung zur Jahresstatistik inklusive Anlagen 1 und 2 wurde aufgrund der neuen Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) mit Wirkung zum 01.01.2023 angepasst (Vergleichsfassung, PDF, 347 kB).

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