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AOK-Bundesverband fordert Nachbesserungen am Prozess der Ambulantisierung

AOK-Bundesverband fordert Nachbesserungen am Prozess der Ambulantisierung (Medienmitteilung).



Anlässlich des veröffentlichten IGES-Gutachtens zum aktuellen Stand der ambulant durchführbaren Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffe und Behandlungen in Deutschland fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, gesetzliche Nachbesserungen. Die Ambulantisierung
von bisher stationär erbrachten Leistungen ist eines der wesentlichen Vorhaben auf dem Weg zu einer besseren und effizienteren Gesundheitsversorgung in Deutschland und gleichzeitig ein wichtiger erster
Schritt zu einer sektorenübergreifenden Versorgung. Angesichts der angespannten
Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und des wachsenden
Fachkräftemangels in der medizinischen Versorgung sollte Deutschland die
positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder aufgreifen und seine
Versorgungsangebote entsprechend modernisieren. Das Gutachten ist hierfür ein
Anfang."

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes reichen die bisherigen gesetzlichen
Regelungen indes nicht aus, um das Ziel der verstärkten Ambulantisierung
tatsächlich zu erreichen. Derzeit sei lediglich vorgesehen, dass sich
Vertragsärzte, Krankenhäuser und Kassen auf Bundesebene über einen Katalog und
ein Vergütungssystem verständigen. Auf der regionalen Ebene können
Krankenhäuser und Vertragsärzte dann entscheiden, ob sie diese ambulanten
Leistungen anbieten. "Das bisherige Ambulantisierungsdefizit soll bisher allein
über finanzielle Anreize beseitigt werden. Ein 'Wer kann, der darf'-Ansatz
trägt aber nicht zu effizienten regionalen Versorgungsangeboten bei und führt
auf Dauer zu deutlich überteuerten Honoraren. Dabei sollte die Ambulantisierung
der erste Anwendungsfall einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung sein,
die im Koalitionsvertrag vorgesehen ist", so Reimann.

In diesem Zusammenhang kritisiert die Verbandschefin auch die unausgewogene
Besetzung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums. Dort könnten sich im
Konfliktfall die Krankenhäuser und die Vertragsärzte gemeinsam gegen die
Interessen der Beitragszahler durchsetzen. "Wenn zwei Stimmen der Krankenkassen
zwei Stimmen der Ärzte und zwei Stimmen der Krankenhäuser gegenüberstehen, kann
es zu keinem fairen Interessenausgleich kommen und keine ausgewogenen
Entscheidungen geben. Es bedarf hier schnell einer gesetzlichen Neuregelung."

Quelle: Medienmitteilung, 01.04.2022

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