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AOP-Gutachen: Wesentlich mehr Behandlungen ambulant möglich

Unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden: Gutachten zeigt, dass viele Krankenhausleistungen auch ambulant möglich sind (GKV-Spitzenverband).



Ein heute veröffentlichtes Gutachten des IGES-Instituts zeigt, dass wesentlich mehr Behandlungen, die bisher im Krankenhaus erbracht wurden, auch ambulant möglich wären. Beauftragt wurde das umfangreiche Gutachten über das Ambulante Operieren im Krankenhaus (AOP) durch den GKV-Spitzenverband, die
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bereits heute erfolgen Leistungen aus dem sogenannten AOP-Katalog, sowohl
ambulant als auch stationär. Nach Aussagen der Gutachter könnten die aktuellen
Leistungen des AOP-Katalogs um fast 90 Prozent erweitert werden.

„Die aktuell möglichen ambulanten Operationen könnten um fast 2.500
verschiedene Leistungen ausgeweitet werden. Das entspräche 90 Prozent des
bisherigen Leistungsumfangs. Damit belegt das IGES-Gutachten wie groß und
dringend der Ambulantisierungsbedarf in Deutschland ist. Das Gutachten stellt
eine wertvolle Vorarbeit für die Erweiterung des AOP-Katalogs dar. Nur so
können unnötige stationäre Krankenhausaufenthalte und die damit verbundenen
Risiken für die Patientinnen und Patienten vermieden werden. Auch die
Krankenhäuser, die Ärzteschaft und das Pflegepersonal werden dadurch
entlastet“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Der
GKV-Spitzenverband wird sich in den Beratungen mit der KBV und DKG für eine
substanzielle Erweiterung des AOP-Katalogs einsetzen. Wir wollen, dass die
Ambulantisierung in Deutschland Fahrt aufnimmt. Das ist ein wichtiges Signal an
die Politik“, so Stoff-Ahnis.

Die Gutachtenergebnisse werden nun von DKG, KBV und dem GKV-Spitzenverband
beraten. Erst nach der inhaltlichen Prüfung kann entschieden werden, welche
Leistungen wann und unter welchen Voraussetzungen in den AOP-Katalog
aufgenommen werden können.

Kernergebnisse des Gutachtens
Die Gutachter schlagen 2.476 Leistungen im Bereich der ambulanten Operationen
und stationsersetzenden Eingriffe auf Basis des Katalogs der verschiedenen
Operations- und Prozedurenschlüssel, den sogenannten OPS-Codes, vor. Mit diesen
fast 2.500 zusätzlichen Leistungen würde der AOP-Katalog (Stand 2019) in einem
Schlag um 86 Prozent erweitert. Neu geschaffen wurde der Bereich der
stationsersetzenden (z. B. konservativen) Behandlungen. Hier empfiehlt das
Gutachten, 65 Fallpauschalen (DRGs) in den AOP-Katalog aufzunehmen. Dazu
gehören u. a. strahlentherapeutische DRGs und DRGs im Bereich der
nicht-komplexen konservativen Tumorbehandlungen. Für 108 OPS-Kodes aus dem
bestehenden Katalog wird empfohlen, gezielt eine Herausnahme aus dem
AOP-Katalog zu prüfen.

Die Empfehlungen basieren auf einer Potenzialanalyse von stationsersetzenden
Leistungen der Krankenhäuser, die grundsätzlich in einem ambulanten
Versorgungssetting durchgeführt werden können. Ergänzt werden die Vorschläge
mit einem System fallindividueller Kontextprüfungen. Eine solche Kontextprüfung
soll regelhaft auf Basis routinemäßig erhobener Daten umgesetzt werden und das
Streitpotential in der Abrechnungsprüfung reduzieren. Die vorgeschlagenen
Kontextfaktoren berücksichtigen sowohl patientenbezogene Merkmale, z. B.
Nebendiagnosen, Pflegegrad und Behinderungsgrad, als auch leistungsbezogene
Merkmale, z. B. Beatmung, OP-Komplexität und stationärer Behandlungskontext.
Zum einen schlägt das Gutachten vor, dass die Merkmale eine stationäre
Durchführung von Leistungen rechtfertigen können. Zum anderen können die
Merkmale aus Sicht des Gutachtens teilweise als Grundlage für eine
Schweregraddifferenzierung in der Vergütung herangezogen werden.

Zum Hintergrund
Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes (2020) erhielten der
GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV den Auftrag, den AOP-Katalog
substanziell zu erweitern, sowie eine einheitliche Vergütung für Krankenhäuser
und Vertragsärzte zu vereinbaren. Grundlage der Katalogerweiterung war ein
gemeinsames Gutachten, ausgehend vom aktuellen Stand der medizinischen
Erkenntnisse. Der Auftrag wurde am 9. Dezember 2020 an das IGES Institut
vergeben. In dem nun vorliegenden Gutachten sind ambulant durchführbare
Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen
konkret benannt sowie Maßnahmen zur Fall-Differenzierung nach dem Schweregrad
analysiert.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 01.04.2022

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