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AOP-Katalog nur erster Schritt zur Ambulantisierung

AOP-Gutachten: Kontextfaktorenmodell ist Grundlage für eine patientenindividuelle Begründung einer dennoch stationären Leistungserbringung (DKG).



Die Nutzung ambulanter Potenziale wird wesentliche Voraussetzung sein, um dauerhaft eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung in Deutschland gewährleisten zu können. Auch im Koalitionsvertrag wird die Ambulantisierung als ein wichtiger Teil der beabsichtigten Strukturreform adressiert.
Mit der Veröffentlichung des Gutachtens zur Erweiterung des bisherigen AOP-Katalogs wird hier ein wichtiger Schritt unternommen. „Wir begrüßen das Ergebnis des Gutachtens zur Anpassung und Erweiterung des
AOP-Katalogs und unterstützen den Ansatz, dass deutlich über eine reine
Anpassung des Katalogs hinausgegangen wurde. Wir sind überzeugt, dass die
Nutzung der ambulanten Potenziale der Krankenhäuser in Zukunft ein echter
Mehrwert für die Patientenversorgung sein wird“, erklärte Dr. Gerald Gaß,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Das nun veröffentlichte Gutachten erfüllt den Auftrag, den Stand der
medizinischen Erkenntnisse zu ambulant durchführbaren Operationen,
stationsersetzenden Eingriffen und stationsersetzenden Behandlungen zu
untersuchen. Darüber hinaus sollte das Gutachten ambulant durchführbare
Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen
zur Erweiterung des Kataloges nach § 115b SGB V konkret benennen und in
Verbindung damit verschiedene Maßnahmen zur Differenzierung der Fälle nach
Schweregraden analysieren.

Dabei sind sowohl ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe als
auch stationsersetzende Behandlungen beinhaltet. Wichtig in dem Gutachten ist
die Einführungen so genannter Kontextfaktoren. Dieses Kontextfaktorenmodell ist
die Grundlage für eine patientenindividuelle Begründung einer stationären
Leistungserbringung, auch wenn die Leistung potenziell ambulant erbringbar
wäre. Es soll zudem Grundlage der gesetzlich geforderten
Schweregraddifferenzierung für ein noch zu entwickelndes Vergütungsmodell
sein.

Dieser Bereich des Gutachtens orientiert sich an internationalen Erfahrungen,
die zeigen, dass komplexe ambulante Versorgung am Krankenhaus möglich ist, wenn
die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden. Es zeigt aber auch, dass die
Krankenhäuser der richtige Ort für diese Behandlungen sind, weil nur dort die
notwendigen Strukturvoraussetzungen existieren.

„Durch den gewählten potenzialorientierten Ansatz bietet das Gutachten über die
Empfehlungen zur Erweiterung des bisherigen AOP-Kataloges hinaus gute Ansätze,
auf deren Basis ein Katalog stationsersetzender Leistungen für einen eigenen
neuen klinisch-ambulanten Bereich definiert werden kann und bei dem die
Krankenhäuser zukünftig nach medizinischen Aspekten selbst entscheiden, ob sie
diese Leistung klinisch-ambulant oder stationär erbringen. Ein solcher
klinisch-ambulanter Leistungsbereich an den Krankenhäusern kann ideal mit den
im Koalitionsvertrag angesprochenen Hybrid-DRG vergütet werden. Damit werden
starke Anreize für eine Ambulantisierung bisher vollstationärer Leistungen
gesetzt und allein medizinische Aspekte bei der patientenindividuellen Wahl des
Behandlungsortes in den Mittelpunkt gestellt“, so Gaß.

Quelle: DKG, 01.04.2022

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