Fortführung der Loreley-Kliniken unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich /> Beatmung Erläuterungen zur Kodierrichtlinie 1001s />

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Az. B 1 KR 19/19 R: Zeiten der Spontanatmung bei Entlassung in respiratorisch nicht stabilem Zustand sind i.S. der Kodierrichtline als Beatmungsstunden abrechnungsfähig

Az. B 1 KR 19/19 R: Zeiten der Spontanatmung bei Entlassung in respiratorisch nicht stabilem Zustand sind i.S. der Kodierrichtline als Beatmungsstunden abrechnungsfähig (Terminbericht 62/19).

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