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Bessere Qualität der Versorgung muss zentrales Ziel der Krankenhausreform sein

Krankenhausreform: Kopplung der Vorhaltepauschalen an bundeseinheitlich definierte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen sei zentrales Element (AOK Bundesverband).



Zu den Ergebnissen des Gespräches von Bund, Ländern und Regierungsfraktionen über die Vorschläge der Regierungskommission für eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung nimmt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, wie folgt Stellung: „Die Statements nach dem heutigen
Gespräch über die Krankenhausreform zeigen, dass die eigentliche Arbeit jetzt erst beginnt. Viele Fragen sind noch offen. Aber es ist gut, dass sich Bund und Länder darüber einig sind, dass eine
bessere Qualität der Versorgung das zentrale Ziel der Reform sein muss.
Angesichts der großen Qualitäts- und Strukturprobleme der Krankenhäuser in
Deutschland ist es gut, dass bis zur Sommerpause ein konkreter Gesetzesentwurf
von Bund und Ländern vorliegen soll. Denn es ist höchste Zeit für eine
grundlegende Reform.

Besonders wegweisend und entscheidend für die Verbesserung der Qualität ist der
Ansatz der Regierungskommission, die Reform der Vorhaltefinanzierung mit der
Reform der Planung zu verbinden. Die vorgeschlagene Kopplung der
Vorhaltepauschalen an bundeseinheitlich definierte Leistungsbereiche und
Leistungsgruppen ist das zentrale Element für das Gelingen der Reform. Dieser
Vorschlag darf jetzt nicht verwässert werden, indem man etwa auf grob umrissene
Vorhaltestufen setzt oder auf die Leistungsgruppen verzichtet. Entscheidend
ist, dass künftig die Länder auf Basis von bundeseinheitlichen
Leistungsbereichen und -gruppen konkrete Versorgungsaufträge für die Kliniken
definieren. Dabei sind notwendige Mindestbetriebsgrößen und vorzuhaltende
personelle und medizinisch-technische Strukturen zu bestimmen. Nur so können
die immer noch verbreitete Gelegenheitsversorgung beendet und die
Patientensicherheit gewährleistet werden. Und mit der qualitätsorientierten
Konzentration von Leistungen können wir auch das medizinische Personal in den
Krankenhäusern entlasten und die Arbeitsbedingungen der Ärzte und Pflegekräfte
verbessern.

Für eine zügige Umsetzung der Reform sollte bei der Reform auf den innovativen
Vorarbeiten einzelner Bundesländer aufgebaut werden – zum Beispiel auf den 64
Leistungsbereichen und -gruppen, die in Nordrhein-Westfalen bereits definiert
worden sind. Sie können Schritt für Schritt weiterentwickelt werden – mit
Augenmaß und Blick auf die regionalen Erfordernisse. Die AOK ist bereit, diesen
Prozess konstruktiv mitzugestalten.“

Quelle: AOK Bundesverband, 05.01.2023

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